Politik & Gesellschaft

Macron setzt Frankreichs Gesetz zur Sterbehilfe in Kraft

Frankreich hat erstmals einen gesetzlichen Rahmen für medizinisch begleitete Hilfe zum Sterben. Nach der Veröffentlichung im Journal officiel muss die Regierung nun die Durchführungsverordnungen erlassen.

Paris – 19.08.2026: Frankreich hat erstmals einen eigenständigen gesetzlichen Rahmen für medizinisch begleitete Hilfe zum Sterben. Präsident Emmanuel Macron promulgierte das Gesetz, das am Mittwoch im Journal officiel veröffentlicht wurde. Damit ist ein mehrjähriger parlamentarischer Prozess formal abgeschlossen. Der Verfassungsrat hatte den Text zuvor unter Vorbehalten gebilligt. Praktisch anwendbar ist das neue Verfahren jedoch erst, wenn die Regierung die erforderlichen Durchführungsverordnungen erlassen hat.

Das Gesetz richtet sich an volljährige Menschen mit einer schweren und unheilbaren Erkrankung, die sich in einem fortgeschrittenen oder terminalen Stadium befindet und ihre Lebenserwartung beeinträchtigt. Weitere Voraussetzungen sind ein freier und aufgeklärter Wille sowie Leiden, die nach den gesetzlichen Kriterien nicht wirksam gelindert werden können oder von den Betroffenen als unerträglich empfunden werden. Anspruchsberechtigt sind französische Staatsangehörige sowie Menschen, die dauerhaft und rechtmäßig in Frankreich leben.

Die Hilfe zum Sterben besteht in der Bereitstellung einer tödlichen Substanz auf ausdrücklichen Wunsch der betroffenen Person. Grundsätzlich soll sie das Mittel selbst einnehmen. Ist sie körperlich dazu nicht in der Lage, darf es nach dem Gesetz von einem Arzt oder einer Pflegefachkraft verabreicht werden. Die Regelung verbindet damit Elemente des assistierten Suizids mit einer eng begrenzten Möglichkeit, dass medizinisches Personal die Substanz verabreicht.

Über einen Antrag entscheidet kein Arzt allein. Vorgesehen ist eine medizinische Prüfung unter Beteiligung mehrerer Berufsgruppen. Dabei müssen der Gesundheitszustand, die Entscheidungsfähigkeit und die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen beurteilt werden. Die betroffene Person ist zudem über verfügbare Behandlungen, palliative Versorgung sowie Möglichkeiten der Schmerz- und Symptombehandlung zu informieren. Die Entscheidung und ihre Begründung müssen ihr mitgeteilt werden. Der mehrstufige Ablauf soll gewährleisten, dass der Wille frei gebildet wurde und medizinische Alternativen bekannt sind.

Die Nationalversammlung hatte den Text am 15. Juli 2026 in letzter Lesung verabschiedet, nachdem der Senat ihn abgelehnt hatte. Wegen der fortdauernden Differenzen zwischen beiden Kammern erhielt die Nationalversammlung das letzte Wort. Anschließend riefen der Präsident des Senats, Gérard Larcher, und Abgeordnete beider Häuser den Verfassungsrat an.

Die Promulgation allein macht das Verfahren noch nicht verfügbar. Die ausstehenden Verordnungen sollen unter anderem Zuständigkeiten, Fristen, die Organisation der medizinischen Prüfung und die Abgabe der Substanz regeln. Parallel gilt das im Mai 2026 verabschiedete Gesetz zur Verbesserung des Zugangs zu Begleitung und Palliativversorgung. Beide Gesetze bilden künftig den rechtlichen Rahmen für die Versorgung am Lebensende.

Quellen

  • Journal officiel und Legifrance
  • Senat
  • Nationalversammlung

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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