Paris – 08.09.2026: Das Amt von Premierminister Sébastien Lecornu hat nach der Veröffentlichung interner Budgetüberlegungen zur betrieblichen Vermögensbildung die Justiz eingeschaltet. Matignon teilte am Montagabend mit, die Pariser Staatsanwaltschaft gemäß Artikel 40 der französischen Strafprozessordnung informiert zu haben. Die weitergegebenen Unterlagen spiegelten nach Darstellung des Regierungssitzes keine endgültige Entscheidung wider.
Auslöser waren Presseberichte über mögliche zusätzliche Abgaben auf die betriebliche Vermögensbildung im Zuge der Vorbereitungen für den Sozialversicherungshaushalt 2027. Betroffen sein könnten Instrumente wie Gewinnbeteiligungen, Erfolgsprämien und Arbeitgeberzuschüsse zu betrieblichen Sparplänen. Wirtschafts- und Finanzminister Roland Lescure erklärte am 7. September, entsprechende Abgaben gehörten zu den geprüften Optionen. Er bestätigte damit, dass die Überlegung existiert, nicht aber, dass sie politisch gebilligt wurde.
Matignon widersprach dem Eindruck, es handle sich bereits um ein beschlossenes Vorhaben. Die bekannt gewordenen Papiere seien Arbeitsunterlagen; weder die zuständigen Minister noch der Premierminister hätten die darin skizzierte Maßnahme verabschiedet. Lecornus Umfeld betonte außerdem, der Regierungschef habe sich nie für eine solche Belastung ausgesprochen. Die Regierung unterscheidet damit zwischen den üblichen Prüfungen während der Haushaltsvorbereitung und einer verbindlichen finanzpolitischen Entscheidung.
Nach den veröffentlichten Angaben könnte eine Abgabe auf Teile der betrieblichen Vermögensbildung der Sozialversicherung bis zu eine Milliarde Euro einbringen. Die Summe erklärt die politische Brisanz. Für Unternehmen sind die Sparmodelle ein wichtiges Vergütungsinstrument, für Beschäftigte ein steuerlich und sozialrechtlich begünstigter Teil ihres Einkommens. Änderungen könnten daher sowohl die Lohnkosten der Arbeitgeber als auch die Spar- und Anlageentscheidungen der Arbeitnehmer berühren.
Den Gang zur Staatsanwaltschaft begründet Matignon mit den möglichen wirtschaftlichen Folgen einer vorzeitigen Veröffentlichung. Unbestätigte Angaben könnten Unternehmen und Privatpersonen zu Entscheidungen veranlassen, bevor die Regierung ihre Beratungen abgeschlossen habe. Artikel 40 verpflichtet öffentliche Amtsträger, der Staatsanwaltschaft Sachverhalte mitzuteilen, von denen sie in Ausübung ihres Amtes erfahren und die auf eine Straftat hindeuten könnten. Ob ein Ermittlungsverfahren eröffnet wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft.
Der Vorgang trifft die Regierung in einer heiklen Phase der Haushaltsaufstellung. Staatshaushalt und Sozialversicherungshaushalt werden zwar getrennt beraten, bestimmen gemeinsam jedoch maßgeblich den Kurs der öffentlichen Finanzen. Die Suche nach zusätzlichen Einnahmen berührt dabei unmittelbar die Interessen von Unternehmen und Beschäftigten.
Für Arbeitnehmer folgt aus den veröffentlichten Unterlagen vorerst keine Rechtsänderung. Neue Abgaben könnten erst auf Grundlage eines Gesetzentwurfs und nach parlamentarischer Beratung in Kraft treten. Bestätigt ist bislang lediglich, dass Matignon die Weitergabe der internen Dokumente der Pariser Staatsanwaltschaft gemeldet hat.
Quellen
- Franceinfo
- LCP – Assemblée nationale
- Boursorama mit AFP
- Dares
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).