À la une

Mazan-Prozess: Kann Frankreichs Gesetzgebung zum Thema Vergewaltigung dadurch revolutioniert werden?

Der Fall Mazan beherrscht seit Wochen die Schlagzeilen: Im Prozess in Avignon, wo 50 Angeklagte beschuldigt werden, Gisèle Pelicot missbraucht zu haben, während sie betäubt im Tiefschlaf lag, geht es um weit mehr als die individuelle Schuldfrage. Vielmehr stellt der Fall ein massives Problem der französischen Rechtsprechung ins Rampenlicht – das Fehlen der Zustimmung als…

Gewalt gegen Frauen

Der Fall Mazan beherrscht seit Wochen die Schlagzeilen: Im Prozess in Avignon, wo 50 Angeklagte beschuldigt werden, Gisèle Pelicot missbraucht zu haben, während sie betäubt im Tiefschlaf lag, geht es um weit mehr als die individuelle Schuldfrage. Vielmehr stellt der Fall ein massives Problem der französischen Rechtsprechung ins Rampenlicht – das Fehlen der Zustimmung als definierendes Kriterium bei sexuellen Übergriffen. „Es wird ein Vorher und ein Nachher geben“, sagen einige.

Ist die Zeit für ein modernes Verständnis von Vergewaltigung reif?

Im Mittelpunkt der Diskussion steht die Frage des Einverständnisses. Während Länder wie Schweden und Kanada schon längst das Fehlen des „freien und informierten“ Einverständnisses als zentrales Kriterium für sexuelle Straftaten definiert haben, setzt Frankreich bisher auf eine andere Herangehensweise. Laut Artikel 222-23 des französischen Strafgesetzbuches gelten nur Gewalt, Zwang, Drohung oder Überrumplung als Anhaltspunkte für Vergewaltigung.

Der Vorwurf, den Kritiker immer wieder äußern: Das Gesetz fokussiert sich auf die Handlung des Täters – aber wo bleibt das Recht der Opfer, zu entscheiden, ob ein Kontakt überhaupt stattfinden darf?

Die politische Kehrtwende

Diese Frage gewinnt aktuell dramatisch an Relevanz, denn der neue französische Justizminister Didier Migaud signalisierte Ende September erstmals seine Unterstützung für die Einführung des Einverständnisses als zentrales Kriterium bei sexuellen Straftaten. Unterstützt wird er dabei von einigen prominenten Politikern, darunter die Abgeordnete Véronique Riotton, die in einem Interview betont, dass die bisherige Rechtsprechung den Opfern nicht gerecht werde. Ein Ruck geht durch die politische Landschaft Frankreichs, doch die Fronten bleiben erst einmal verhärtet.

Ein toxischer Kompromiss oder notwendiger Fortschritt?

Im Kern ist das Problem juristisch wie auch gesellschaftlich schwer fassbar. Einige politische Lager befürchten, dass ein Gesetz, das das Einverständnis explizit festlegt, in der Praxis dazu führen könnte, dass Opfern die Beweislast auferlegt wird. Kritiker wie der ehemalige Justizminister Éric Dupond-Moretti warnen vor einer „Umkehrung der Schuldfrage“ und stellen infrage, ob das Gesetz das Einverständnis überhaupt explizit regeln sollte.

Die Hauptbedenken der Gegner? Wenn das Gesetz Einverständnis fordert, könnten Richter und Anwälte das Verhalten des Opfers unter die Lupe nehmen – wann hat die Person „Nein“ gesagt, in welchem Ton, oder was sagte ihre Körpersprache? Die Angst besteht, dass Täter leichtes Spiel haben, wenn sie glaubhaft behaupten, sie hätten keine Signale gegen ein Einverständnis wahrgenommen.

„Ein freies und informiertes Einverständnis“

Eine mögliche Lösung könnte sein, das Einverständnis als „frei und informiert“ festzuschreiben, wie es die Juristin Catherine Le Magueresse vorschlägt. Wenn jemand nichts sagt oder „Nein“ sagt, soll das automatisch als Ablehnung gelten. Diese Definition orientiert sich am schwedischen Modell, das 2018 eingeführt wurde und bereits nach zwei Jahren zu einem Anstieg der Verurteilungen wegen Vergewaltigung um 75 % führte.

Gegner werfen allerdings auch dieser Lösung vor, sie sei zu „vertraglich“ – kann man Emotionen wirklich so festhalten? Der Psychiater Paul Bensussan etwa warnt davor, dass eine solche Definition sexueller Kontakte zu einem „rechtlichen Korsett“ führen könnte. Ein Einverständnis ist schließlich dynamisch – das Einvernehmen kann jederzeit geändert oder zurückgezogen werden, was dann auch flexibel handhabbar sein muss.

Der gesellschaftliche Widerstand und die nächsten Schritte

Es wird wohl noch lange dauern, bis alle Lager sich annähern. Der Mazan-Prozess um Gisèle Pelicot hat jedoch eines gezeigt: Das Bedürfnis nach einer gesetzlich klaren Definition des Einverständnisses ist da, der Druck wächst. Auch der hohe Prozentsatz an Einstellung von Vergewaltigungsverfahren – etwa 94 % in Frankreich – wird immer häufiger angeführt, um zu zeigen, dass Reformbedarf besteht.

Auch die Polizeiarbeit selbst ist oft kritisch zu sehen. Selbst in Fällen, in denen umfangreiche Beweise vorliegen, kommt es oft zu Einstellungsverfahren – schlichtweg, weil nicht ausreichend Ressourcen oder geschultes Personal vorhanden sind, die die Täter zur Verantwortung ziehen.

Ein gesellschaftliches Signal

Insgesamt geht es bei diesem Vorstoß auch darum, ein starkes Zeichen zu setzen. Die Einführung des Einverständnisses als Kriterium könnte dazu beitragen, die gesellschaftliche Haltung gegenüber sexuellen Übergriffen zu verändern – mit dem Fokus auf dem Respekt vor der körperlichen Selbstbestimmung jedes Einzelnen. So sagte die Senatorin Mélanie Vogel: „Wenn wir das Einverständnis als Bedingung festlegen, wird das auch ein Zeichen dafür sein, wie wir als Gesellschaft die körperliche Selbstbestimmung und Würde jeder Person respektieren.“

Eine gesellschaftliche Akzeptanz für ein solches Verständnis wäre ebenso ein großer Schritt. Einigkeit gibt es darüber, dass die Änderungen, die hier in Betracht gezogen werden, auch über Frankreich hinaus Wellen schlagen – und so ein Vorbild für andere Staaten werden könnten.

Die Zukunft: Was bringt der Fall Mazan wirklich?

Wird der Fall Mazan zum Katalysator für ein neues Verständnis von Vergewaltigung? Sicher ist, dass der Prozess in Avignon Fragen aufwirft, die nicht nur Frankreich betreffen, sondern in vielen Ländern auf Interesse und Zustimmung stoßen könnten. Die Möglichkeit, das Strafrecht zu reformieren und damit ein Symbol für den Schutz der Selbstbestimmung zu setzen, könnte nun tatsächlich real werden. Ein Gesetz, das das Einverständnis zum zentralen Punkt macht, könnte helfen, das Vertrauen in die Justiz zu stärken – und nicht zuletzt den Opfern die Stimme zurückgeben, die ihnen in der Vergangenheit zu oft verweigert wurde.

Frankreich steht damit an einem Scheideweg. Ob die Planeten sich wirklich so ausrichten, dass die Reform Realität wird, bleibt abzuwarten.

Ende des Artikels