Gesundheit

Medizinische Eigenanteile steigen im Oktober auf bis zu 140 Euro

Frankreich erhöht die jährliche Obergrenze für medizinische Eigenanteile am 1. Oktober 2026 von 100 auf 140 Euro. Mehr zahlen vor allem Versicherte, die häufig Behandlungen, Arzneimittel oder Krankentransporte benötigen.

Paris – 13.09.2026: Die jährliche Höchstgrenze für medizinische Eigenanteile in Frankreich steigt am 1. Oktober 2026 von 100 auf 140 Euro. Ein am 12. September veröffentlichter Erlass setzt damit eine zuvor angekündigte Maßnahme der Regierung um. Betroffen sind gesetzlich Versicherte, denen die Krankenversicherung für bestimmte Leistungen feste Beträge von ihren Erstattungen abzieht.

Die neue Gesamtsumme besteht aus zwei getrennten Obergrenzen von jeweils 70 Euro. Die erste gilt für die pauschale Beteiligung an Arztkonsultationen, medizinischen Untersuchungen und Laboranalysen. Die zweite betrifft Selbstbeteiligungen für erstattungsfähige Medikamente, Leistungen von Pflege- und Heilberufen sowie Krankentransporte. Bislang waren beide Posten auf jeweils 50 Euro begrenzt, zusammen also auf 100 Euro im Jahr.

An der Höhe der einzelnen Abzüge ändert sich nichts. Für eine Medikamentenpackung oder die Leistung einer Pflegekraft wird weiterhin ein Euro fällig. Bei ärztlich verordneten Krankentransporten beträgt die Selbstbeteiligung vier Euro je Fahrt. Für Arztkonsultationen und vergleichbare Leistungen werden zwei Euro abgezogen. Die Krankenversicherung kann offene Beträge auch später mit Erstattungen verrechnen.

Ausgenommen bleiben unter anderem Minderjährige sowie Schwangere vom sechsten Schwangerschaftsmonat bis zum zwölften Tag nach der Geburt. Befreit sind außerdem Menschen mit der solidarischen Zusatzkrankenversicherung. Für Leistungen infolge von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gelten ebenfalls besondere Regeln.

Die höheren Grenzen treffen vor allem Menschen mit regelmäßigem Behandlungsbedarf. Wer die bisherigen Höchstbeträge nicht erreicht, zahlt nicht automatisch mehr pro Arztbesuch, Arzneimittelpackung oder Fahrt. Eine zusätzliche Belastung entsteht erst, sobald die bislang geltenden Jahresgrenzen überschritten werden. Auch chronisch Kranke können trotz vollständiger Kostenübernahme für eine anerkannte Langzeiterkrankung Eigenanteile zahlen müssen, sofern keine gesetzliche Befreiung greift.

Die Regierung hatte im Sommer zunächst erwogen, die gemeinsame Obergrenze auf 200 Euro zu verdoppeln. Nach Widerstand von Sozialversicherungsträgern, Patientenvertretern und Gesundheitsberufen legte sie 140 Euro fest. Das Gesundheitsministerium begründete die Erhöhung mit dem Finanzierungsbedarf der gesetzlichen Krankenversicherung und der seit der Festsetzung der bisherigen Grenzen aufgelaufenen Inflation.

Die Reform erfolgt vor dem Hintergrund wachsender Fehlbeträge. Für die Krankenversicherung wird 2026 ein Defizit von 13,8 Milliarden Euro erwartet; für 2027 sind 15 Milliarden Euro veranschlagt. Die höheren Obergrenzen verlagern damit einen weiteren Teil der Ausgaben auf Versicherte, die medizinische Leistungen besonders häufig beanspruchen. Die gesetzlichen Befreiungen und die Abzüge je Leistung bleiben unverändert.

Quellen

  • Franceinfo
  • Französisches Amtsblatt und Légifrance
  • Französische Krankenversicherung Assurance Maladie
  • Französisches Gesundheitsministerium

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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