Paris – 22.08.2026: Mehr als 40.000 Kondome, die in Frankreich vorwiegend über Online-Marktplätze verkauft wurden, entsprechen nach Angaben der Behörden nicht den geltenden Anforderungen. Die Verbraucherschutzbehörde DGCCRF und die Generaldirektion für Gesundheit warnen vor möglichen Produktmängeln. Betroffen sind rund 1.000 Packungen aus den vergangenen Monaten. Die meisten Angebote stammten demnach von asiatischen Händlern auf großen digitalen Plattformen.
Bei den Kontrollen entdeckten die Behörden etwa 30 beanstandete Produktreferenzen. Viele Artikel trugen keine europäische CE-Kennzeichnung; häufig fehlten zudem eine französischsprachige Verpackung oder Gebrauchsanweisung. Kondome gelten in der Europäischen Union als Medizinprodukte und müssen festgelegte Sicherheits- und Leistungsanforderungen erfüllen. Die CE-Kennzeichnung weist darauf hin, dass ein Produkt nach den einschlägigen europäischen Vorgaben bewertet wurde. Sie allein schützt jedoch nicht vor fehlerhafter oder missbräuchlicher Kennzeichnung.
Die Warnung betrifft daher mehr als formale Mängel. Zwei Produkte wurden trotz vorhandener CE-Kennzeichnung als nicht konform eingestuft. Bei einem bestand den Behörden zufolge die Gefahr, dass das Kondom platzt; bei einem anderen wurden Perforationen festgestellt. Ende Mai und Anfang August wurden im Zusammenhang mit diesen Befunden insgesamt rund 260.000 Einheiten zurückgerufen. Diese Zahl umfasst größere Bestände als die bereits an Verbraucher verkauften Packungen.
Wer eines der beanstandeten Kondome benutzt hat, sollte sich nach Empfehlung der Gesundheitsbehörden in einem medizinischen Labor auf sexuell übertragbare Infektionen testen lassen. Bleibt die Menstruation aus, wird zusätzlich zu einem Schwangerschaftstest geraten. Die Empfehlung ist vorsorglich: Die Verwendung eines nicht konformen Produkts bedeutet weder automatisch eine Infektion noch eine Schwangerschaft. Wegen möglicher Materialfehler lässt sich die Schutzwirkung jedoch nicht verlässlich voraussetzen.
Die zuständigen Stellen forderten die Plattformbetreiber auf, die beanstandeten Angebote unverzüglich zu entfernen. Nach den veröffentlichten Angaben wurden 36 Anzeigen gelöscht und die jeweiligen Verkäufer informiert. Mehrere Unternehmen kündigten an, ihre Prüf- und Filterverfahren zu überarbeiten. Konkrete Gesundheitsschäden oder Angaben zu betroffenen Nutzerinnen und Nutzern meldeten die Behörden bislang nicht.
Beim Onlinekauf von Kondomen und anderen Medizinprodukten empfehlen sie, auf die CE-Kennzeichnung, französische Gebrauchshinweise, unbeschädigte Einzelverpackungen und das Verfallsdatum zu achten. Auffällig niedrige Preise oder lückenhafte Produktangaben können zusätzliche Warnzeichen sein. Die staatliche Plattform RappelConso veröffentlicht die betroffenen Referenzen, Vertriebswege sowie Hinweise zu Rückgabe oder Entsorgung. Dort können Käufer prüfen, ob ihr Produkt zu einem der laufenden Rückrufe gehört.
Quellen
- Franceinfo
- Direction générale de la concurrence, de la consommation et de la répression des fraudes
- Direction générale de la santé
- Ordre national des pharmaciens
- RappelConso
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).