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Mehr Freiheit unter Aufsicht: Der französische Weg zur Autonomie Korsikas

Am 28. Mai 2025 veröffentlichte die französische Nationalversammlung einen wegweisenden Bericht: Korsika soll einen eigenen Autonomiestatus erhalten, verankert in der Verfassung der Fünften Republik. Es ist der bislang deutlichste Schritt der Pariser Politik in Richtung einer institutionellen Anerkennung der historischen, kulturellen und administrativen Besonderheit der Mittelmeerinsel – allerdings ohne das Korsett der republikanischen Einheit zu…

Foto Hendrik Cornelissen

Am 28. Mai 2025 veröffentlichte die französische Nationalversammlung einen wegweisenden Bericht: Korsika soll einen eigenen Autonomiestatus erhalten, verankert in der Verfassung der Fünften Republik. Es ist der bislang deutlichste Schritt der Pariser Politik in Richtung einer institutionellen Anerkennung der historischen, kulturellen und administrativen Besonderheit der Mittelmeerinsel – allerdings ohne das Korsett der republikanischen Einheit zu sprengen.

In dem über 120-seitigen Papier, das von der Kommission für Gesetzgebung unter Leitung des Abgeordneten Florent Boudié (Renaissance) erstellt wurde, schlagen die Autoren vor, die französische Verfassung um eine spezifische Regelung für Korsika zu erweitern. Dies würde es ermöglichen, wesentliche Elemente einer Autonomie gesetzlich festzulegen, ohne den Rahmen der zentralistisch geprägten Republik zu verlassen.

Eine Autonomie mit französischem Profil

Das vorgeschlagene Modell der Autonomie folgt einem traditionell französischen Muster: die Anerkennung von regionalen Besonderheiten bei gleichzeitiger Wahrung der Einheit der Nation. Die Verfassung soll lediglich die Grundprinzipien definieren – etwa die Existenz eines besonderen Status für Korsika und dessen Einbindung in die Republik. Die konkrete Ausgestaltung der Kompetenzen soll hingegen in einer organischen Gesetzgebung geregelt werden, die vom Parlament beschlossen wird.

Die kollektive Autonomie würde es der korsischen Gebietskörperschaft erlauben, nationale Gesetze an die lokalen Gegebenheiten anzupassen – etwa im Bildungs- oder Umweltbereich. Ein eigener gesetzgeberischer Arm, wie ihn katalanische oder schottische Institutionen besitzen, ist jedoch nicht vorgesehen. Die Hoheit über zentrale Bereiche wie Justiz, Verteidigung, Außenpolitik, Währung und Staatsangehörigkeit bleibt weiterhin exklusiv beim französischen Staat.

Damit bewegt sich die vorgeschlagene Reform auf einem schmalen Grat zwischen Dezentralisierung und der Wahrung der staatlichen Einheit. Gerade hierin liegt ihr politisches Kalkül: Sie kommt den Forderungen nach mehr Selbstbestimmung entgegen, ohne separatistische Impulse zu verstärken.

Symbolische Anerkennung statt nationaler Abspaltung

Neben den institutionellen Reformvorschlägen enthält der Bericht auch einen identitätspolitisch sensiblen Passus: Die korsische Bevölkerung soll in der Verfassung als „gemeinschaftlich historische, sprachliche und kulturelle Gemeinschaft“ anerkannt werden. Diese Formulierung ist sorgfältig gewählt. Sie vermeidet gezielt den Begriff „Volk“, der in früheren Entwürfen des korsischen Autonomiestatuts vom französischen Verfassungsrat abgelehnt worden war, weil er implizit eine nationale Eigenständigkeit suggerieren könnte.

Der gewählte Ausdruck soll einerseits die kulturelle Eigenständigkeit der Korsen würdigen, andererseits aber die Zugehörigkeit zur französischen Nation betonen. Damit will Paris einerseits den Forderungen nach mehr Identitätsspielraum auf der Insel Rechnung tragen, andererseits aber keine Präzedenzfälle für andere Regionen wie das Baskenland, die Bretagne oder Überseegebiete schaffen.

Rückkehr zum Prozess von Beauvau

Der nun vorgelegte Bericht ist Teil des sogenannten „Prozesses von Beauvau“, benannt nach dem Sitz des französischen Innenministeriums. Dieser politische Dialog begann 2022 unter dem damaligen Innenminister Gérald Darmanin und hatte 2024 in einem politischen Grundsatzabkommen zwischen Paris und den korsischen Institutionen gegipfelt. Die darauffolgende Auflösung der Nationalversammlung durch Präsident Emmanuel Macron im Juni 2024 unterbrach jedoch die legislativen Folgeprozesse.

Die Wiederaufnahme der Debatte im Frühjahr 2025 deutet nun auf den politischen Willen hin, den Dialog mit der Insel neu zu beleben. Die Regierung plant, noch vor dem Sommer einen Verfassungsänderungsentwurf im Ministerrat einzubringen. Ziel ist es, die nötige Dreifünftelmehrheit im Parlament bis Ende 2025 zu erreichen. Parallel dazu ist eine Konsultation der korsischen Bevölkerung über das künftige Statut per Referendum vorgesehen.

Zustimmung mit Vorbehalten

Innerhalb der Nationalversammlung fand der Bericht breite Zustimmung – insbesondere bei Abgeordneten aus dem Zentrum und gemäßigten linken und rechten Parteien. Sie sehen darin einen pragmatischen Schritt zur Beruhigung der langjährigen politischen Spannungen zwischen Paris und Ajaccio. Auch der Präsident des Exekutivrats von Korsika, Gilles Simeoni, begrüßte den Vorschlag als einen Fortschritt. Gleichzeitig äußerte er jedoch Kritik an der Begrenzung der autonomen Kompetenzen und forderte eine stärkere legislative Selbstbestimmung für die Insel.

Radikalere nationalistische Gruppierungen wie „Corsica Libera“ bewerten den Vorschlag hingegen als unzureichend. Die Abwesenheit eines eigenen Legislativrechts und die Weigerung, das korsische Volk als eigenständige Einheit anzuerkennen, nähre weiterhin das Misstrauen gegenüber Paris. Für sie bleibt der Entwurf ein symbolischer, aber kein substantieller Fortschritt.

Modell mit Signalwirkung?

Der Schritt zu einer korsischen Autonomie könnte auch überregionale Signalwirkung entfalten. In der Bretagne, im französischen Baskenland und in Guyana gibt es ebenfalls langjährige Forderungen nach institutioneller Aufwertung und größerer Selbstverwaltung. Eine erfolgreiche Umsetzung des korsischen Modells könnte dort als Blaupause dienen – oder umgekehrt als abschreckendes Beispiel, falls die Autonomie sich als weitgehend symbolisch erweist.

Im Vergleich zu anderen europäischen Staaten bleibt Frankreich mit dem Korsika-Modell dennoch im Mittelfeld: weiter als die meisten zentralisierten Systeme, aber weit entfernt von der asymmetrischen Föderalität Spaniens oder der regionalen Selbstverwaltung Italiens.

Am Ende steht ein Balanceakt: Die Anerkennung einer historischen, kulturell eigenständigen Gemeinschaft – innerhalb eines republikanischen Rahmens, der keine Fragmentierung duldet. Der Erfolg dieses Modells wird nicht nur von juristischen Feinheiten, sondern vor allem von der politischen Praxis abhängen.

Von Andreas Brucker

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