Paris – 19.09.2026: Immer mehr Nutzer in Frankreich verändern ihre E-Scooter so, dass sie schneller fahren als erlaubt. Nach Angaben von Franceinfo betrifft diese Praxis einen Teil der inzwischen rund 2,5 Millionen Menschen, die solche Fahrzeuge nutzen. Neue Zahlen des nationalen Beobachtungsdienstes für Verkehrssicherheit verleihen der Debatte zusätzliche Dringlichkeit: Die Behörde veröffentlichte am 15. September ihre endgültige Unfallbilanz für 2025.
Demnach starben im französischen Mutterland 79 Nutzer motorisierter persönlicher Fortbewegungsmittel. Zu dieser Kategorie zählen neben elektrischen Tretrollern auch Monowheels und Hoverboards. Gegenüber 2024 stieg die Zahl der Todesopfer um 34, gegenüber 2019 sogar um 69. Die Statistik weist allerdings nicht gesondert aus, wie viele der tödlich verunglückten Menschen auf manipulierten E-Scootern unterwegs waren.
Das Risiko für ungeschützte Verkehrsteilnehmer hat insgesamt zugenommen. Radfahrer und Nutzer motorisierter Kleinstfahrzeuge stellten 2025 zusammen zehn Prozent aller Verkehrstoten und 24 Prozent der Schwerverletzten. Insgesamt kamen im französischen Mutterland 3.263 Menschen im Straßenverkehr ums Leben, 70 mehr als im Vorjahr. Eine direkte Ursache für den starken Anstieg bei elektrischen Kleinstfahrzeugen nennt die Behörde nicht.
Elektrische Tretroller dürfen auf öffentlichen Straßen und Wegen bauartbedingt höchstens 25 Kilometer pro Stunde erreichen. Wer die technische Begrenzung entfernt, macht das Fahrzeug für den öffentlichen Verkehr unzulässig. Das gilt unabhängig davon, ob der Fahrer das höhere Tempo tatsächlich nutzt oder in einem Menü eine langsamere Fahrstufe auswählt. Verboten sind sowohl der Verkauf entsprechend veränderter Fahrzeuge als auch deren Nutzung.
Für ein Gefährt, dessen bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 25 Kilometer pro Stunde liegt, kann ein Bußgeld von bis zu 1.500 Euro verhängt werden. Die Polizei darf den Roller außerdem sicherstellen, stilllegen oder abschleppen lassen. Vorgeschrieben sind zudem Bremsen, Beleuchtung, Reflektoren und eine Hupe. Eine Haftpflichtversicherung ist ebenfalls Pflicht; fehlt sie, drohen 750 Euro Bußgeld.
Auch für den Einsatz im Straßenraum gelten enge Grenzen. Innerorts müssen Fahrer grundsätzlich Radwege und Radfahrstreifen benutzen. Wo diese fehlen, dürfen sie auf Straßen ausweichen, auf denen höchstens 50 Kilometer pro Stunde erlaubt sind. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist die Nutzung im Regelfall auf Grün- und Radwege beschränkt. Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren. Wer eine zweite Person auf dem Trittbrett mitnimmt, riskiert 135 Euro Bußgeld.
Die amtliche Bilanz belegt keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen technischen Manipulationen und der gestiegenen Zahl tödlicher Unfälle. Sie dokumentiert jedoch, dass Nutzer elektrischer Kleinstfahrzeuge eine wachsende Gruppe unter den Getöteten und Schwerverletzten bilden.
Quellen
- Franceinfo
- Observatoire national interministériel de la sécurité routière
- Ministerium für Wirtschaft und Finanzen Frankreichs
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).