Politik & Gesellschaft

Mehrere französische Städte verhängen nächtliche Ausgangssperren

Nach den Ausschreitungen vom Wochenende gelten in mehreren französischen Städten örtlich begrenzte Ausgangssperren. Paris und Lyon verlängern ihre Maßnahmen, Marseille beschränkt Minderjährige, Toulouse folgt am 22. Oktober.

Paris – 20.10.2026: Nach Ausschreitungen und Plünderungen am Wochenende haben mehrere französische Städte örtlich begrenzte Ausgangssperren angeordnet oder verlängert. Die Maßnahmen unterscheiden sich nach Ort, Dauer und betroffener Personengruppe. Sie gelten nicht für das gesamte Stadtgebiet, sondern vor allem für besonders belastete Innenstädte und Einkaufsviertel.

In Paris bleibt der Aufenthalt zwischen 23 Uhr und 6 Uhr rund um die Place de la République sowie in Teilen des Viertels Les Halles untersagt. Die Polizei hatte beide Gebiete bereits in der vorangegangenen Nacht abgeriegelt. Nach Angaben der Behörden blieb es dort anschließend ruhig. Andere zentrale Bereiche der Hauptstadt, die am Samstag ebenfalls von Gewalt betroffen waren, gehören nicht zum Sperrgebiet.

Lyon verlängert die Ausgangssperre auf der Presqu'île, der Halbinsel zwischen Rhône und Saône. Dort gilt zwischen 21 Uhr und 6 Uhr ein Aufenthaltsverbot für Erwachsene und Minderjährige. Die räumliche Beschränkung soll den Handels- und Verwaltungsbereich im Zentrum schützen, nachdem dort am Wochenende Sachschäden, Brände und Plünderungen registriert worden waren.

Marseille führt am Dienstagabend eine gesonderte Regelung für Minderjährige ein. Unbegleitete Jugendliche dürfen sich in den bezeichneten Zonen zwischen 22 Uhr und 5 Uhr nicht im öffentlichen Raum aufhalten. Bürgermeister Benoît Payan kündigte die Maßnahme für mehrere Nächte an. Anders als in Lyon gilt in Marseille damit keine Ausgangssperre für die gesamte Bevölkerung der betroffenen Viertel.

In Toulouse hat die Präfektur Haute-Garonne eine weitergehende Verfügung erlassen. Sie gilt im eng umgrenzten Stadtzentrum von Donnerstag, 22. Oktober, 23.59 Uhr, bis Sonntag, 25. Oktober, 5 Uhr. Die Regelung betrifft Minderjährige und Erwachsene. Der spätere Beginn gibt Polizei und kommunalen Diensten Zeit, ihren Einsatz für mehrere aufeinanderfolgende Nächte vorzubereiten.

Auch in Lille, Douai, Wattignies, Denain und Nizza waren lokale Beschränkungen beschlossen worden, teilweise ausschließlich für unbegleitete Minderjährige. Die Verfügungen folgen einer Aufforderung von Premierminister Sébastien Lecornu, nach den Vorfällen vom 17. und 18. Oktober gezielte und räumlich begrenzte Maßnahmen zu ergreifen. Eine landesweite oder flächendeckende Ausgangssperre für ganze Städte ist nicht vorgesehen.

Die Regelungen machen zugleich die Zuständigkeiten im französischen Sicherheitsapparat sichtbar: Präfekten können auf Grundlage der örtlichen Gefahrenlage polizeiliche Beschränkungen verfügen; Bürgermeister wirken an kommunalen Maßnahmen mit. Für Anwohner und Besucher kommt es deshalb auf die genaue Abgrenzung der jeweiligen Zone und die dort geltenden Uhrzeiten an. In Paris und Lyon greifen die verlängerten Beschränkungen bereits in der Nacht vom 20. auf den 21. Oktober.

Quellen

  • Franceinfo
  • Associated Press
  • Le Monde
  • La Dépêche du Midi

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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