Paris – 08.10.2026: Eine am Donnerstag veröffentlichte Recherche von Franceinfo untersucht eine Praxis, die viele Mieter erst bemerken, wenn der Vertrag längst unterschrieben ist: zusätzliche Beträge oberhalb der gedeckelten Miete. In Städten mit verbindlicher Mietpreisbegrenzung darf die Grundmiete einen festgelegten Höchstwert nicht überschreiten. Dennoch weisen manche Verträge einen Mietzuschlag aus, dessen rechtliche Grundlage zweifelhaft sein kann.
Ein solcher Zuschlag ist nicht grundsätzlich verboten. Vermieter dürfen ihn verlangen, wenn eine Wohnung gegenüber vergleichbaren Objekten im selben Viertel außergewöhnliche Lage- oder Komfortmerkmale besitzt. Diese Merkmale sowie die Höhe des Aufschlags müssen ausdrücklich im Mietvertrag stehen. Eine gefragte Adresse, eine ruhige Straße oder eine renovierte Küche genügen dafür nicht automatisch. Eigenschaften, die bereits bei der Berechnung der Referenzmiete berücksichtigt werden, können keinen weiteren Zuschlag begründen.
Seit einer Verschärfung des Mieterschutzes im Jahr 2022 gelten zusätzliche Ausschlussgründe. Bei Verträgen, die seit dem 18. August 2022 geschlossen wurden, ist ein Zuschlag unter anderem unzulässig, wenn die Wohnung Feuchtigkeitsschäden aufweist, schlecht gedämmt ist, ungewöhnlich undichte Fenster hat oder in die Energieeffizienzklasse F oder G fällt. Auch sanitäre Anlagen auf dem Treppenabsatz oder ein sehr naher direkter Einblick aus einem Nachbargebäude können einem Zuschlag entgegenstehen.
Betroffene sollten zunächst den Vertrag, die ausgewiesene Grundmiete und den für die Adresse geltenden Referenzwert vergleichen. In Paris bietet die Stadt dafür einen amtlichen Onlinerechner an. Liegt bereits die Grundmiete über dem zulässigen Höchstwert, kann der Mieter eine Senkung und die Erstattung zu viel gezahlter Beträge verlangen. Die rechtlichen Wege unterscheiden sich jedoch danach, ob die Grundmiete selbst zu hoch ist oder ein gesonderter Zuschlag angefochten wird.
Beim Mietzuschlag gilt eine kurze Frist: Innerhalb von drei Monaten nach Unterzeichnung des Vertrags muss die zuständige Schlichtungskommission des Départements angerufen werden. Das Verfahren ist kostenlos und soll zunächst eine Einigung zwischen beiden Seiten ermöglichen. Vermieter oder beauftragte Agentur müssen dort darlegen, welche besonderen Eigenschaften der Wohnung den Aufschlag rechtfertigen.
Kommt keine Einigung zustande, können Mieter innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Stellungnahme der Kommission das zuständige Gericht anrufen. Fotos von Mängeln, der Mietvertrag, die Berechnung der Referenzmiete und der bisherige Schriftwechsel können dabei als Belege dienen. Beratungsstellen der Agence nationale pour l'information sur le logement unterstützen Mieter bei der Prüfung ihres Falls.
Der Verbraucherverein Que Choisir beziffert die durchschnittliche jährliche Entlastung durch die Mietpreisbegrenzung für betroffene Haushalte auf mehr als 500 Euro. In Paris wurden zuletzt höhere mögliche Einsparungen ermittelt. Wer einen Zuschlag anzweifelt, sollte daher Vertrag und Wohnungszustand dokumentieren und vor allem die Dreimonatsfrist wahren.
Quellen
- Franceinfo
- Service-Public.fr
- Agence nationale pour l'information sur le logement
- Que Choisir Ensemble
- Stadt Paris
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).