Saint-Étienne-de-Montluc – 06.08.2026: Die Mutter der seit dem 27. März vermissten Landwirtin Manon Relandeau hat sich an Präsident Emmanuel Macron gewandt. Sie erhofft sich staatliche Unterstützung bei der Suche nach ihrer Tochter. Die 31-Jährige, Mutter eines Kleinkindes, verschwand aus Saint-Étienne-de-Montluc westlich von Nantes. Seitdem fehlt von ihr jede bestätigte Spur.
Der Fall erhielt früh eine grenzüberschreitende Dimension. Der Lebensgefährte der Vermissten reiste am 2. April mit der gemeinsamen, damals 15 Monate alten Tochter nach Algerien. Dort nahmen ihn die algerischen Behörden Ende April fest. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Nantes befindet er sich inzwischen in Untersuchungshaft. Die französischen Ermittlungen richten sich gegen ihn; eine strafrechtliche Schuld ist damit nicht festgestellt.
Die Justiz in Nantes leitete Anfang April ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Tötung durch den Partner sowie wegen Entführung und Freiheitsberaubung einer Minderjährigen ein. Zuvor hatte die Gendarmerie umfangreiche Suchmaßnahmen auf dem landwirtschaftlichen Betrieb und in dessen Umgebung organisiert. Ende Mai beteiligten sich nach behördlicher Anmeldung rund 300 Freiwillige an einer koordinierten Suche. Ein Fund, der das Verschwinden unmittelbar erklären könnte, wurde bislang nicht öffentlich bekannt.
Ein weiterer Ermittlungsstrang betrifft mögliche Hilfe bei der Ausreise des Lebensgefährten. Zwei Personen wurden im April unter anderem wegen des Verdachts angeklagt, sich zur Vorbereitung eines Verbrechens zusammengeschlossen und einen mutmaßlichen Tatort verändert zu haben. Beide kamen in Untersuchungshaft. Auch für sie gilt die Unschuldsvermutung.
Der Appell der Mutter an Macron richtet sich vor allem auf die Zusammenarbeit zwischen Paris und Algier. Frankreich kann auf seinem Staatsgebiet ermitteln und Rechtshilfeersuchen stellen. Vernehmungen oder eine mögliche Überstellung des in Algerien inhaftierten Mannes hängen jedoch von den dortigen Verfahren und Entscheidungen ab. Algerien liefert eigene Staatsangehörige grundsätzlich nicht aus, kann aber nach eigenem Recht Ermittlungen führen.
Die Aufklärung hängt somit von zwei parallelen Verfahren ab: den französischen Ermittlungen zum Geschehen in der Loire-Atlantique und den Schritten der algerischen Justiz. Der Präsident kann weder Ermittlungen an sich ziehen noch richterliche Entscheidungen ersetzen. Die Regierung kann allerdings diplomatische und konsularische Kontakte koordinieren, soweit sie die Arbeit der zuständigen Behörden unterstützen.
Für die Familie bedeutet die rechtliche und diplomatische Komplexität vor allem anhaltende Ungewissheit. Der Lebensgefährte befindet sich in Algerien in Haft, das gemeinsame Kind ist dort, und die Ermittler in Frankreich suchen weiterhin nach Hinweisen auf das Geschehen Ende März. Der Aufenthaltsort von Manon Relandeau ist unverändert unbekannt.
Quellen
- Franceinfo
- Staatsanwaltschaft Nantes
- TF1 Info
- Le Monde
- Europe 1 mit AFP
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).