Paris – 08.10.2026: Die französische Nationalversammlung setzt die erste Lesung eines umfangreichen Gesetzesvorschlags gegen sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt fort. Die von der sozialistischen Abgeordneten Céline Thiébault-Martinez eingebrachte Vorlage richtet sich auf den Schutz von Frauen und Kindern. Sie soll Prävention, polizeiliche Ermittlungen, Justiz, medizinische Versorgung und Opferbegleitung in einem gemeinsamen Rechtsrahmen ordnen.
Der Vorschlag wurde am 11. August eingebracht; am 25. September leitete die Regierung das beschleunigte Gesetzgebungsverfahren ein. Eine Sonderkommission hatte den Entwurf zuvor beraten und am 23. September angenommen. Seit dem 1. Oktober befasst sich das Plenum mit einzelnen Artikeln und Änderungsanträgen. Der Text ist damit weder endgültig beschlossen noch geltendes Recht. Nach einer Annahme durch die Nationalversammlung wäre auch der Senat am Verfahren beteiligt.
Für den Kinderschutz ist die Vorlage besonders relevant, weil sie spezialisierte Ermittlungsdienste und eine verbindlichere Ausbildung von Polizeibeamten vorsieht. Staatsanwälte und Untersuchungsrichter sollen solche Einheiten bei Fällen sexueller, geschlechtsspezifischer und innerfamiliärer Gewalt grundsätzlich einschalten. Vorgesehen ist zudem ein Mindestkatalog an Ermittlungsschritten, bevor über die weitere Behandlung einer Anzeige entschieden wird. Damit soll verhindert werden, dass Verfahren beendet werden, ohne naheliegende Spuren und Aussagen ausreichend geprüft zu haben.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Organisation der Justiz. Der Kommissionsentwurf sieht spezialisierte Strafgerichte sowie besonders ausgebildete Richter und Staatsanwälte für diese Delikte vor. An den 55 größten Gerichten sollen entsprechende Funktionen zunächst eingerichtet und später ausgeweitet werden. Eine Zuständigkeit am Wohnort minderjähriger Opfer soll Wege verkürzen und den Zugang zu Ermittlungsbehörden und Gerichten erleichtern.
Die unabhängige Kommission gegen Inzest und sexuelle Gewalt an Kindern, CIIVISE, beziffert die Zahl der jährlich betroffenen Minderjährigen in Frankreich auf 160.000. In ihrem im Juni 2026 vorgelegten Umsetzungsbericht erklärte sie, von 17 als vorrangig eingestuften Maßnahmen seien bislang nur drei vollständig verwirklicht. Erhebliche Lücken sieht die Kommission beim gerichtlichen Umgang mit den Fällen sowie bei der Entschädigung und langfristigen Begleitung der Betroffenen.
Der parlamentarische Entwurf enthält deshalb auch institutionelle Vorgaben. Eine unabhängige Stelle soll staatliche Maßnahmen bewerten, Daten veröffentlichen und Empfehlungen vorlegen. Ihr jährlicher Bericht soll Gewalt gegen Kinder ausdrücklich erfassen. Für die französischen Überseegebiete sind regionale Beobachtungsstellen und regelmäßige Erhebungen zur Zahl und Lage der Opfer vorgesehen.
Ob die neuen Strukturen wirksam arbeiten können, hängt vor allem von Personal, Ausbildung und verfügbaren Beratungsangeboten ab. Die CIIVISE stützt ihre Forderungen auf 30.000 seit ihrer Einrichtung aufgenommene Zeugnisse. Sie verlangt eine dauerhaft koordinierte Politik, die Hinweise früh erkennt und minderjährigen Opfern Schutz, medizinische Versorgung und verlässliche Begleitung bietet.
Quellen
- Assemblée nationale: Gesetzgebungsdossier zur umfassenden Antwort auf sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt
- Assemblée nationale: Plenarprotokoll vom 1. Oktober 2026
- CIIVISE: Bilanz der Umsetzung von 82 Empfehlungen
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).