Gesundheit

Nationalversammlung beschließt Recht auf Hilfe beim Sterben endgültig

Die französische Nationalversammlung hat das Recht auf Hilfe beim Sterben mit 291 gegen 241 Stimmen endgültig gebilligt. Der von Olivier Falorni initiierte Text eröffnet unter strengen Voraussetzungen den Zugang zu assistiertem Suizid und, bei…

Paris – 15.07.2026: Die Nationalversammlung hat die Vorlage zum Recht auf Hilfe beim Sterben in letzter Lesung mit 291 gegen 241 Stimmen endgültig angenommen. Damit erhält Frankreich erstmals einen gesetzlichen Rahmen, der unter eng definierten Voraussetzungen sowohl den assistierten Suizid als auch die Verabreichung einer tödlichen Substanz durch medizinisches Personal ermöglicht. Olivier Falorni, der frühere Abgeordnete und Urheber der Initiative, sprach von einem bedeutenden Tag für die Franzosen.

Die Entscheidung im Palais Bourbon beendet ein langes und mehrfach unterbrochenes Gesetzgebungsverfahren. Das ursprüngliche Regierungsprojekt zur Regelung des Lebensendes war 2024 nach der Auflösung der Nationalversammlung nicht weiterbehandelt worden. Falorni brachte den Entwurf im März 2025 erneut als Gesetzesinitiative ein. Nach wiederholten Differenzen zwischen beiden Kammern konnte die Nationalversammlung nach der Verfassung das letzte Wort beanspruchen.

Der Senat hatte den Text am 7. Juli 2026 zum dritten Mal verworfen. Eine von der konservativen Senatorin Christine Bonfanti-Dossat eingebrachte Vorabentscheidung erhielt 169 gegen 164 Stimmen. Zuvor war auch ein Vermittlungsausschuss von Nationalversammlung und Senat am 2. Juni ohne Kompromiss auseinandergegangen. Die knappe Senatsabstimmung verdeutlichte, dass die Reform institutionell zwar abgeschlossen, politisch aber weiterhin umstritten ist.

Zugang zu der Hilfe beim Sterben sollen nur volljährige Personen mit französischer Staatsangehörigkeit oder einem stabilen und rechtmäßigen Wohnsitz in Frankreich erhalten. Voraussetzung ist eine schwere und unheilbare Erkrankung in fortgeschrittenem oder terminalem Stadium, die die Lebensprognose beeinträchtigt. Hinzukommen müssen körperliche oder psychische Leiden, die auf Behandlungen nicht ansprechen oder von der betroffenen Person als unerträglich empfunden werden.

Zentral ist ferner die Fähigkeit, den eigenen Willen frei und informiert zu äußern. Grundsätzlich soll die betroffene Person die tödliche Substanz selbst einnehmen. Nur wenn sie dazu körperlich nicht mehr in der Lage ist, kann ein Arzt oder eine Pflegefachkraft sie verabreichen. Eine unabhängige, dem Gesundheitsministerium zugeordnete Kommission soll die vorgenommenen Fälle nachträglich kontrollieren.

Der Text enthält zugleich eine Gewissensklausel für Gesundheitsberufe. Wer nicht an dem Verfahren mitwirken will, muss dem Patienten allerdings andere erreichbare Fachkräfte benennen. Zudem wird die Behinderung des Zugangs zur Hilfe beim Sterben strafbar, etwa durch Druck, Drohungen, Störung des Zugangs zu zugelassenen Einrichtungen oder gezielte Desinformation. Das Parlament ergänzte außerdem einen Straftatbestand gegen Druck auf Personen, die eine solche Hilfe in Anspruch nehmen sollen.

Die Reform ist noch nicht gleichbedeutend mit ihrem praktischen Inkrafttreten. Nach der endgültigen Abstimmung kann der Verfassungsrat angerufen werden, bevor der Präsident das Gesetz verkündet. Für Präsident Emmanuel Macron erfüllt die Entscheidung ein 2022 gegebenes politisches Versprechen. Falorni würdigte insbesondere die sachliche parlamentarische Debatte. Die Gegenstimmen zeigen jedoch, dass die Frage nach Selbstbestimmung, Schutz vulnerabler Menschen und der Rolle palliativer Versorgung Frankreich weiter beschäftigen wird.

Quellen

  • Assemblée nationale
  • Sénat
  • AFP via TVA Nouvelles
  • Franceinfo

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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