Paris – 15.07.2026: Die französische Nationalversammlung hat den Gesetzentwurf über ein Recht auf Hilfe beim Sterben in der Schlussabstimmung angenommen. Damit erhielt ein seit Jahren umstrittenes Reformvorhaben die parlamentarische Billigung, nachdem der Senat den Text zuvor verworfen hatte. Rechtskräftig ist die Neuregelung damit noch nicht: Sie muss zunächst verkündet und im Amtsblatt veröffentlicht werden.
Jonathan Denis, Präsident der Vereinigung für das Recht auf würdiges Sterben, sprach nach der Abstimmung von einem historischen Tag. Seine Organisation sieht in dem Beschluss eine Antwort für schwerkranke Menschen, deren Leiden durch die verfügbaren Therapien nicht mehr ausreichend gelindert werden kann. Die politische und medizinethische Auseinandersetzung über Reichweite, Sicherungen und Folgen der Reform bleibt jedoch offen.
Der Text schafft unter genau definierten Bedingungen einen Zugang zu Hilfe beim Sterben. Vorgesehen ist das Verfahren für volljährige Personen, die ihren Willen frei und urteilsfähig äußern können, an einer schweren und unheilbaren Erkrankung leiden und sich in einem fortgeschrittenen oder terminalen Stadium befinden. Hinzukommen müssen Leiden, die aus Sicht der Betroffenen nicht erträglich sind oder nicht gelindert werden können.
Die Entscheidung soll nicht allein beim behandelnden Arzt liegen. Das Verfahren sieht eine medizinische Prüfung mit weiteren Fachkräften vor. Der Antragsteller erhält eine Bedenkzeit und kann seine Entscheidung bis zuletzt zurücknehmen. Das Parlament verschärfte zudem den Schutz gegen Druck von Angehörigen oder Dritten: Die Ausübung von Zwang, damit eine Person Hilfe beim Sterben beantragt, soll strafbar sein.
Frankreich geht damit über den bisherigen Rahmen der Gesetze Leonetti und Claeys-Leonetti hinaus. Diese erlauben insbesondere den Verzicht auf unverhältnismäßige Behandlungen sowie unter bestimmten Voraussetzungen eine tiefe und kontinuierliche Sedierung bis zum Tod. Eine medizinisch organisierte Hilfe zur Herbeiführung des Todes war bislang hingegen nicht als eigenständiger Anspruch geregelt.
Der Gesetzgebungsweg machte die gesellschaftliche und parteipolitische Spaltung sichtbar. Der Senat hatte den Entwurf am 7. Juli 2026 mittels eines Verfahrensantrags gestoppt. Die Nationalversammlung setzte sich in neuer Lesung durch und hatte den Text bereits am 30. Juni mit 295 gegen 232 Stimmen gebilligt. Die heutige Schlussentscheidung folgt auf dieses institutionelle Kräftemessen.
Parallel hat Frankreich im Mai 2026 ein Gesetz zur Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu Begleitung und palliativer Versorgung verabschiedet. Befürworter der jetzigen Reform betrachten beide Vorhaben als komplementär. Kritiker verlangen dagegen, dass der Ausbau palliativer Angebote Vorrang erhält. Die praktische Umsetzung der neuen Regelung wird deshalb maßgeblich davon abhängen, ob Versorgung, ärztliche Ausbildung und Kontrollverfahren landesweit tatsächlich verfügbar sind.
Quellen
- Franceinfo
- Französische Nationalversammlung
- Französischer Senat
- Französische Regierung
- Légifrance
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).