Paris – 15.07.2026: Die Nationalversammlung entscheidet an diesem Mittwoch abschließend über einen Gesetzentwurf, der in Frankreich unter engen Voraussetzungen ein Recht auf Hilfe zum Sterben schaffen soll. Das Votum im Palais Bourbon bildet den vorläufigen Endpunkt eines mehr als zweijährigen politischen und parlamentarischen Prozesses. Präsident Emmanuel Macron hatte eine Reform des Sterberechts bereits 2022 angekündigt und ihr später den Charakter eines französischen Sonderwegs zugeschrieben.
Die Vorlage wurde durch die Abgeordneten maßgeblich verändert. Sie sieht vor, dass volljährige Personen mit französischer Staatsangehörigkeit Zugang zu einer Hilfe zum Sterben beantragen können, sofern sie an einer schweren und unheilbaren Erkrankung leiden, deren Verlauf lebensbedrohlich ist. Hinzukommen müssen körperliche oder psychische Leiden, die mit der Erkrankung verbunden, dauerhaft und nach medizinischem Maßstab nicht ausreichend behandelbar oder für die Betroffenen nicht erträglich sind.
Zentrale Voraussetzung bleibt die freie und informierte Willensbildung. Die antragstellende Person muss ihren Wunsch selbst äußern können; ihre Urteilsfähigkeit darf nicht schwer beeinträchtigt sein. Unmittelbar vor der Verabreichung der tödlichen Substanz muss ein Arzt prüfen, ob die Entscheidung fortbesteht. Werden Druck oder Einflussnahme festgestellt, ist das Verfahren auszusetzen; die Staatsanwaltschaft muss eingeschaltet werden.
Das Gesetz folgt grundsätzlich dem Prinzip der Selbstverabreichung. Nur wenn ein Patient körperlich dazu nicht mehr fähig ist, kann ein Arzt oder eine Pflegekraft die Substanz verabreichen. Medizinisches Personal kann eine individuelle Gewissensklausel geltend machen, muss dann jedoch andere zur Mitwirkung bereite Fachkräfte benennen. Eine von konfessionellen Einrichtungen verlangte kollektive Gewissensklausel ist im Text nicht vorgesehen.
Umstritten blieb insbesondere der Zugangskreis. Eine ursprünglich diskutierte zeitliche Begrenzung anhand einer erwarteten verbleibenden Lebensdauer wurde fallengelassen. Abgeordnete verwiesen darauf, dass solche Prognosen medizinisch unsicher seien und Menschen mit neurodegenerativen Krankheiten benachteiligen könnten. Kritiker befürchten dagegen, die gesetzlichen Kriterien seien zu weit gefasst. Befürworter verweisen auf die kumulativen Voraussetzungen und die ärztliche Prüfung jedes Einzelfalls.
Die Nationalversammlung hatte den Text am 30. Juni 2026 in neuer Lesung mit 295 gegen 232 Stimmen angenommen. Der Senat lehnte ihn am 7. Juli zum dritten Mal ab, indem er mit 169 gegen 164 Stimmen einen Antrag auf vorherige Zurückweisung billigte. Nach dem Scheitern des Vermittlungsverfahrens kann die Nationalversammlung nach der Verfassung das letzte Wort erhalten.
Der Weg zur Schlussabstimmung war zudem von politischen Unterbrechungen geprägt: Die Parlamentsauflösung und der Sturz der Regierung von François Bayrou verzögerten die Beratungen. Parallel wurde ein Gesetz zur Stärkung der palliativen Versorgung verabschiedet. Falls die Vorlage angenommen wird, dürfte die verfassungsrechtliche Kontrolle rasch folgen: Senatspräsident Gérard Larcher hat angekündigt, den Verfassungsrat anzurufen.
Quellen
- Assemblee nationale – Analyse du scrutin Nr. 7894
- Senat – Dossier legislatif zum Recht auf Hilfe zum Sterben
- Public Senat – Bericht zur dritten Ablehnung im Senat
- Le Monde – Überblick zum Inhalt der Gesetzesvorlage
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).