Paris – 23.09.2026: Zehn Jahre nach dem Anschlag von Magnanville muss sich Mohamed Lamine Aberouz erneut vor einem Pariser Sonderassisenhof verantworten. Der Kassationsgerichtshof hob seine Verurteilung jedoch nur in einem Punkt auf: Neu verhandelt wird der Vorwurf, Aberouz habe sich an der Freiheitsberaubung des damals dreijährigen Sohnes von Jessica Schneider und Jean-Baptiste Salvaing beteiligt.
Der Beschluss betrifft somit nicht den gesamten Schuldspruch aus dem Berufungsverfahren vom Juni 2025. Damals bestätigte der Sonderassisenhof in Paris eine lebenslange Freiheitsstrafe mit einer Sicherungszeit von 22 Jahren. Das Gericht sah Aberouz als schuldig an, an den terroristischen Morden an dem Polizistenpaar und an einer terroristischen Vereinigung beteiligt gewesen zu sein. Diese Teile des Urteils bleiben nach Angaben von Franceinfo bestehen.
Jean-Baptiste Salvaing, Kommissar in Les Mureaux, und Jessica Schneider, Polizistin in Mantes-la-Jolie, waren am 13. Juni 2016 in ihrem Haus in Magnanville im Département Yvelines ermordet worden. Larossi Abballa, der sich zur Terrormiliz Islamischer Staat bekannte, hielt den kleinen Sohn des Paares in dem Haus fest. Er wurde beim Zugriff der Spezialeinheit RAID erschossen; das Kind blieb körperlich unverletzt.
Aberouz hat stets jede Beteiligung bestritten. Die Anklage stützte sich vor allem auf eine DNA-Spur, die an einem Laptop der Familie gefunden worden war, sowie auf seine Kontakte zu Abballa. Die Verteidigung argumentierte, die Spur belege nicht, dass sich Aberouz zur Tatzeit am Tatort aufgehalten habe. Sowohl im ersten Prozess 2023 als auch im Berufungsverfahren verlangte er einen Freispruch.
Der Kassationsgerichtshof bewertet die Schuld eines Angeklagten nicht noch einmal anhand der Beweise. Frankreichs höchstes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit prüft vielmehr, ob die Vorinstanz das Recht und die Verfahrensregeln korrekt angewandt hat. Die Teilaufhebung führt deshalb zu keinem vollständig neuen Prozess über den Anschlag. Sie verweist lediglich den rechtlich abgegrenzten Vorwurf der Mittäterschaft bei der Freiheitsberaubung an einen anderen Sonderassisenhof zurück.
Dort wird zu klären sein, ob Aberouz strafrechtlich dafür verantwortlich ist, dass das Kind während der Tat im Haus festgehalten wurde. Die bereits bestätigten Schuldsprüche wegen der terroristischen Morde und der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung werden nicht erneut verhandelt. Damit bleibt auch die lebenslange Freiheitsstrafe mit der 22-jährigen Sicherungszeit bestehen.
Der Anschlag hatte Frankreich 2016 besonders erschüttert, weil die beiden Polizeibediensteten in ihrem privaten Zuhause angegriffen wurden und ihr Kind die Tat miterlebte. Für das begrenzte neue Verfahren war am Mittwoch noch kein Termin bekannt.
Quellen
- Franceinfo
- Le Parisien
- Kassationsgerichtshof
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).