Ein Name, der seit Jahren Schockwellen durch Frankreich jagt, steht wieder im Zentrum der Schlagzeilen: Nordahl Lelandais – mittlerweile unter dem Namen Nordahl Périnet geführt – hat sich geweigert, vor Gericht zu erscheinen.
Am 28. August hätte er sich vor dem Strafgericht in Colmar verantworten sollen. Der Vorwurf: häusliche Gewalt. Der Ort des Geschehens ist dabei alles andere als gewöhnlich. Der mutmaßliche Übergriff ereignete sich am 9. Juni dieses Jahres im Besuchsraum der Justizvollzugsanstalt Ensisheim. Dort soll Lelandais seine Partnerin attackiert haben – und das in Anwesenheit ihres gemeinsamen, erst 19 Monate alten Sohnes.
Doch der Angeklagte weigert sich, seine Zelle zu verlassen.
„Zu viel Druck“
Die Begründung, die er anführt, klingt fast wie ein Mantra: die unerträgliche „mediale Belastung“. Schon seit Jahren steht Lelandais unter grellem Scheinwerferlicht – und er hat allen Grund dazu, nicht nur weil er zu den bekanntesten Strafgefangenen Frankreichs zählt, sondern auch, weil sein Name untrennbar mit zwei der aufsehenerregendsten Kriminalfälle der letzten Dekade verbunden ist.
Die Folge seiner Weigerung: Das Verfahren wurde vertagt. Neuer Termin ist nun der 19. September. Diesmal allerdings mit einer klaren Auflage – Lelandais wird zur persönlichen Anwesenheit verpflichtet.
Ein Schuldspruch, der das Land erschütterte
Um die Brisanz des Geschehenen zu verstehen, genügt ein Blick in die jüngere Vergangenheit. 2017 hatte Lelandais die achtjährige Maëlys entführt und ermordet – ein Verbrechen, das die Nation erschütterte. Ein Jahr später folgte die Verurteilung zu lebenslanger Haft. Parallel dazu erhielt er eine 20-jährige Freiheitsstrafe wegen des Mordes an dem jungen Soldaten Arthur Noyer.
Als wäre das nicht genug, erwies sich Lelandais auch als Serientäter im familiären Umfeld. Die Gerichte erkannten ihn für schuldig, mehrere minderjährige Verwandte sexuell missbraucht zu haben.
Die Justiz im Dilemma
Nun also die neue Episode. Ein Mann, der bereits zu den schwersten Strafen des französischen Strafrechts verurteilt wurde, verweigert die Teilnahme an einem neuen Verfahren. Kann ein Gericht unter diesen Umständen fair urteilen?
Die Verteidigung betont, ihr Mandant wolle lediglich „vor den Richtern sprechen“ – also ohne mediale Inszenierung, ohne Öffentlichkeit, ohne Spektakel. Die Staatsanwaltschaft hält dagegen: Ohne physische Präsenz könne ein Verfahren nicht ordnungsgemäß geführt werden.
Das juristische Spannungsfeld liegt offen auf dem Tisch. Einerseits das Recht des Angeklagten auf ein faires Verfahren, andererseits das ebenso gewichtige Recht der mutmaßlichen Opfer auf Gerechtigkeit.
Wenn ein Prozess zum Schaufenster wird
Der Fall wirft eine grundsätzliche Frage auf: Kann jemand wie Lelandais überhaupt noch „normal“ vor Gericht gestellt werden? Oder ist er längst zu einer Projektionsfläche geworden, die alle sachlichen Grenzen sprengt?
In den sozialen Netzwerken explodieren Kommentare, jedes seiner Worte wird seziert, jede Geste interpretiert. Seine Weigerung, im Gerichtssaal zu erscheinen, wirkt da beinahe wie ein Akt der Selbstverteidigung – allerdings nicht gegen die Justiz, sondern gegen die Öffentlichkeit.
Und doch: Die Opfer, ihre Familien, ja die Gesellschaft insgesamt haben Anspruch darauf, dass das Verfahren ordentlich seinen Lauf nimmt.
Ein nächster Termin, ein neuer Showdown
Am 19. September wird sich zeigen, ob die Justiz die Balance halten kann. Wird Lelandais der Anordnung zur Anwesenheit folgen? Oder müssen die Behörden ihn zwangsweise vorführen?
Die Antwort entscheidet nicht nur über den Fortgang dieses Verfahrens, sondern auch darüber, wie glaubwürdig die Justiz in einem so aufgeladenen Fall auftreten kann.
Denn am Ende bleibt eine unbequeme Wahrheit: Der Mann, der einst als unauffälliger Hundeführer lebte, ist längst Symbolfigur geworden – für Abgründe, die kaum tiefer sein könnten.
Autor: Daniel Ivers