Die oberste Gesundheitsbehörde empfiehlt angesichts der 5. Welle, die Frist für die Auffrischungsimpfung gegen Covid-19 auf drei Monate zu verkürzen und sie auch den am stärksten gefährdeten Jugendlichen zu ermöglichen.
Angesichts der fünften Welle der Covid-19-Epidemie und der Tatsache, dass sich die besonders ansteckende Omikron-Variante in Frankreich ausbreitet, empfiehlt die Hohe Gesundheitsbehörde (HAS), dass die Auffrischungsdosis bereits drei Monate nach der 2. Injektion verabreicht werden kann. Bis zur Prüfung dieser Stellungnahme teilte das Gesundheitsministerium mit, dass die Frist ab sofort (und nicht wie ursprünglich geplant erst ab dem 3. Januar) auf vier Monate verkürzt werde. Bis dahin betrug die Wartezeit für die Auffrischungsdosis 5 Monate nach der letzten Injektion.
"Nach dem Vorbild mehrerer Länder empfiehlt die HAS, dass die Verabreichung einer Auffrischungsdosis künftig ab 3 Monaten nach der Erstimpfung in der für die Auffrischungsimpfung in Frage kommenden Altersgruppen erfolgen kann", schreibt die HAS in ihrer neuesten Stellungnahme, die am Freitag veröffentlicht wurde. Sie begründet diese Empfehlung damit, dass die Impfstoffe laut den letzten veröffentlichten Studien ein bis zwei Monate lang zu 80% gegen symptomatische, nicht schwere Formen der Omikron-Variante wirksam sind, ihre Wirksamkeit jedoch schneller verlieren als bei früheren Varianten: 34% nach 4 Monaten nach einer Impfung mit dem BioNTech/Pfizer-Impfstoff. Dieselben Studien zeigen, dass die Wirksamkeit der Impfung zwei Wochen nach einer Auffrischungsdosis wieder auf 75% ansteigt.
Die HAS berücksichtigte auch Studien, die nahelegen, dass eine sehr schnelle Verabreichung einer Auffrischungsdosis an die Mehrheit der erwachsenen Bevölkerung die durch Covid-19 verursachte Mortalität um 15% senken könnte. Die Ergebnisse von zwei Studien bestätigen "eine gute Verträglichkeit" der Auffrischungsimpfung, auch wenn sie bereits drei Monate nach der 2. Injektion verabreicht wird, betont die HAS.
In ihrer Stellungnahme empfiehlt die HAS ab sofort die Verabreichung einer Auffrischungsdosis bei 12- bis 17-Jährigen, die an einer Immunschwäche oder einer Vorerkrankung mit dem Risiko einer schweren Krankheitsform leiden, nach denselben Modalitäten wie bei Erwachsenen. Sie erklärt, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt über die Verabreichung dieser Auffrischungsdosis an alle Jugendlichen entscheiden wird, wenn die Ergebnisse einer von BioNTech/Pfizer durchgeführten klinischen Studie zur Bewertung der Wirksamkeit und Verträglichkeit der Auffrischungsdosis bei Jugendlichen vorliegen.
Am Mittwoch hatte Gesundheitsminister Olivier Véran erklärt, dass die Auffrischungsdosis "vorerst" nicht auf Jugendliche ausgeweitet werde.