Tag & Nacht

Die oberste Gesundheitsbehörde empfiehlt angesichts der 5. Welle, die Frist für die Auffrischungsimpfung gegen Covid-19 auf drei Monate zu verkürzen und sie auch den am stärksten gefährdeten Jugendlichen zu ermöglichen.
Angesichts der fünften Welle der Covid-19-Epidemie und der Tatsache, dass sich die besonders ansteckende Omikron-Variante in Frankreich ausbreitet, empfiehlt die Hohe Gesundheitsbehörde (HAS), dass die Auffrischungsdosis bereits drei Monate nach der 2. Injektion verabreicht werden kann. Bis zur Prüfung dieser Stellungnahme teilte das Gesundheitsministerium mit, dass die Frist ab sofort (und nicht wie ursprünglich geplant erst ab dem 3. Januar) auf vier Monate verkürzt werde. Bis dahin betrug die Wartezeit für die Auffrischungsdosis 5 Monate nach der letzten Injektion.
"Nach dem Vorbild mehrerer Länder empfiehlt die HAS, dass die Verabreichung einer Auffrischungsdosis künftig ab 3 Monaten nach der Erstimpfung in der für die Auffrischungsimpfung in Frage kommenden Altersg...

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