Politik & Gesellschaft

Paris erhöht Abgabe auf leer stehende Wohnungen ab 2027 deutlich

Der Pariser Stadtrat hat die Sätze der neuen Abgabe auf leer stehende Wohnungen auf 30 Prozent im ersten und 60 Prozent ab dem zweiten Jahr festgelegt. Die Regelung gilt ab dem 1. Januar 2027.

Paris – 18.07.2026: Der Pariser Stadtrat hat die Abgabe auf leer stehende Wohnungen auf den gesetzlich zulässigen Höchstsatz angehoben. Ab dem 1. Januar 2027 werden für betroffene Wohnungen 30 Prozent des Katastermietwerts im ersten Steuerjahr und 60 Prozent ab dem zweiten Steuerjahr fällig. Die Stadt will Eigentümer dazu bewegen, dauerhaft ungenutzte Wohnungen wieder zu vermieten oder zu verkaufen.

Die Entscheidung betrifft die neue Steuer auf Leerstand von Wohnräumen, die mit dem Staatshaushalt 2026 eingeführt wurde und 2027 landesweit in Kraft tritt. Standardmäßig sind 17 Prozent im ersten Jahr und 34 Prozent ab dem zweiten Jahr vorgesehen. Gemeinden in Gebieten mit besonders angespanntem Wohnungsmarkt dürfen jedoch höhere Sätze von 30 beziehungsweise 60 Prozent festsetzen. Paris nutzt nun diese Möglichkeit vollständig.

Nach den Angaben der Stadt stehen in Paris rund 150.000 Wohnungen leer. Das entspricht etwa neun Prozent des Wohnungsbestands der Hauptstadt. Zusammen mit Zweitwohnungen beziffert die Stadt die Zahl der nicht als Hauptwohnsitz genutzten Wohnungen auf rund 300.000. Die kommunale Begründung verweist auf den anhaltend starken Druck auf den Wohnungsmarkt und den schwierigen Zugang zu dauerhaftem Wohnraum.

Die Steuer wird für Wohnungen erhoben, die am 1. Januar des jeweiligen Steuerjahres seit mindestens einem Jahr unbewohnt sind. Bemessungsgrundlage ist der Katastermietwert ohne Steuerfreibetrag. Die Einnahmen aus der neuen Abgabe sollen den zuständigen Gemeinden und Gemeindeverbänden zufließen. Zuvor ging die Steuer auf leer stehende Wohnungen in den betroffenen angespannten Gebieten an den Staat.

Die Regelung richtet sich nicht gegen möblierte Zweitwohnungen, für die eine eigene Wohnsteuer gilt. Auch die bloße Zahl leerer Wohnungen lässt keinen unmittelbaren Schluss darauf zu, wie viele Immobilien tatsächlich steuerpflichtig werden. Entscheidend sind unter anderem die Dauer des Leerstands, der Zustand des Objekts und mögliche gesetzliche Ausnahmen. Die Stadt nennt in ihrem Beschluss keine Prognose zu den erwarteten Steuereinnahmen.

Paris verbindet die höhere Belastung mit weiteren Instrumenten zur Rückkehr von Wohnungen auf den regulären Markt. Genannt werden gesicherte Vermietungsmodelle, Hilfen für energetische Sanierungen, Vereinbarungen mit der nationalen Wohnungsverbesserungsbehörde Anah sowie Unterstützung für Wohnungseigentümergemeinschaften in Schwierigkeiten. Diese Angebote sollen Eigentümern die Wiedervermietung erleichtern.

Für Mieterinnen und Mieter schafft der Beschluss kurzfristig keinen zusätzlichen Wohnraum. Er erhöht jedoch die finanziellen Kosten eines länger andauernden Leerstands erheblich. Ob dadurch Wohnungen in nennenswerter Zahl auf den Markt kommen, hängt von der Erfassung der betroffenen Objekte, der Umsetzung durch die Steuerverwaltung und den Entscheidungen der Eigentümer ab.

Quellen

  • Ville de Paris: Beschlussvorlage 2026 DFA 29
  • Service Public: Informationen zur Besteuerung leer stehender Wohnungen
  • Franceinfo: Bericht zur Abstimmung im Pariser Stadtrat

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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