Paris – 23.09.2026: Eine Kamera im Brillengestell, ein Gespräch auf offener Straße, wenig später ein Video in sozialen Netzwerken: Nach Beschwerden betroffener Frauen hat die Pariser Staatsanwaltschaft mehrere Ermittlungen eröffnet. Sie prüft mögliche Eingriffe in die Privatsphäre durch den Einsatz vernetzter Brillen. Die Behörde warnt vor einer wachsenden Praxis in sozialen Netzwerken.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sollen Frauen auf der Straße ohne ihre Einwilligung gefilmt worden sein. Anschließend seien die Aufnahmen im Internet verbreitet worden. Wie viele Verfahren geführt werden und gegen wen sie sich richten, teilte die Justiz zunächst nicht mit. Auch die Marken der verwendeten Geräte nannte sie nicht.
Ermittelt wird wegen des Verdachts, Bild- oder Tonaufnahmen einer Person ohne deren Zustimmung über einen öffentlichen Online-Kommunikationsdienst verbreitet zu haben, wobei eine algorithmische Bearbeitung nicht deutlich erkennbar war. Nach französischem Strafrecht können dafür bis zu zwei Jahre Haft und 45.000 Euro Geldstrafe verhängt werden. Falls zusätzlich nicht einvernehmliche sexuelle Berührungen im Raum stehen, prüfen die Ermittler nach Angaben der Staatsanwaltschaft auch den Verdacht eines sexuellen Übergriffs.
Der Verein e-Enfance, der die französische Hilfenummer 3018 für Betroffene digitaler Gewalt betreibt, hatte bereits am 8. September vor ähnlichen Vorfällen gewarnt. Seit Jahresbeginn seien dort etwa 20 Meldungen eingegangen. Häufig werde eine junge Frau oder ein Mädchen im öffentlichen Raum angesprochen, unbemerkt gefilmt und gezielt in eine unangenehme Lage gebracht. Die Videos erschienen vor allem auf TikTok, oft als vermeintlicher Streich oder Straßeninterview.
Für die Betroffenen endet die Belastung nach Angaben des Vereins häufig nicht mit der Aufnahme. Erhält ein Video große Reichweite, können abwertende Kommentare, frauenfeindliche Nachrichten, Drohungen und koordinierte digitale Angriffe folgen. Die Ermittlungen betreffen daher neben dem Einsatz der Kameratechnik auch die öffentliche Bloßstellung der Gefilmten.
Bereits am 18. September hatte die Pariser Staatsanwaltschaft gegenüber Reuters die Eröffnung mindestens eines Strafverfahrens nach Anzeigen wegen sexueller Belästigung bestätigt. Am 22. September erklärte sie, mehrere Beschwerden zu prüfen. Die Abteilung für Cyberkriminalität der Pariser Staatsanwaltschaft testete im September zudem vernetzte Brillen, um weitere mögliche Delikte zu untersuchen, darunter das Ausspähen von Zugangsdaten.
Die Verfahren befinden sich noch in einem frühen Stadium. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft ersetzt eine sichtbare Kontrollleuchte an der Brille weder die Einwilligung in die Aufnahme noch die Zustimmung zu deren Veröffentlichung. Betroffene digitaler Gewalt können sich in Frankreich unter der Nummer 3018 beraten lassen.
Quellen
- Franceinfo
- Pariser Staatsanwaltschaft
- e-Enfance
- Légifrance
- Reuters
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).