Paris – 16.09.2026: Opfer und Angehörige der Anschläge vom 13. November 2015 sollen an diesem Mittwoch in Paris über den Antrag von Mohamed Bakkali auf bedingte Entlassung informiert werden. Der in Frankreich zu 30 Jahren Haft verurteilte Mann verbüßt seine Strafe in Belgien. Dort kann er nach belgischem Vollstreckungsrecht eine vorzeitige Freilassung beantragen, sobald er ein Drittel seiner Strafe verbüßt hat.
Die Nachricht trifft Menschen, die den Pariser Prozess über Monate verfolgt haben. Bakkali war im Juni 2022 vom eigens für Terrorverfahren zuständigen Pariser Schwurgericht verurteilt worden. Das Gericht sah seine Beteiligung an der Vorbereitung der Anschläge als erwiesen an und legte eine Sicherungszeit von zwei Dritteln der Haftdauer fest. Diese französische Vorgabe ist bei der Vollstreckung der Strafe in Belgien jedoch nicht bindend.
Das Informationstreffen soll den Betroffenen erläutern, welche Schritte das belgische Verfahren vorsieht und welche rechtlichen Grenzen dabei gelten. Eine Freilassung ist noch nicht beschlossen. Bakkali hat einen Antrag gestellt; darüber entscheidet die zuständige belgische Strafvollstreckungsjustiz. Sie prüft neben der verbüßten Haftzeit auch mögliche Auflagen, Kontrollmaßnahmen und die konkrete Vorbereitung einer Rückkehr in die Freiheit.
Dass belgisches Recht maßgeblich ist, hängt mit Bakkalis Überstellung nach Frankreich zusammen. Er war für den Pariser Prozess unter der Bedingung ausgeliefert worden, anschließend nach Belgien zurückzukehren. Seit seiner Rückkehr richtet sich der Strafvollzug nach den dort geltenden Regeln. Die von dem französischen Gericht festgelegte Mindesthaftzeit wird deshalb nicht automatisch übernommen.
Bereits im Mai 2026 hatte ein belgisches Strafvollstreckungsgericht Bakkali mehrere kurze Hafturlaube bewilligt. Nach Berichten belgischer Medien waren bis zu sechs Ausgänge von jeweils höchstens 36 Stunden vorgesehen. Diese Entscheidung war keine bedingte Entlassung. Bei Opferverbänden und Angehörigen löste sie dennoch Besorgnis aus, weil sie Fragen nach Kontrolle, Sicherheit und dem Umgang mit den Folgen der Anschläge aufwarf.
Am 13. November 2015 hatten Angreifer das Stade de France, mehrere Cafés und Restaurants sowie den Konzertsaal Bataclan in Paris und Saint-Denis attackiert. 130 Menschen wurden getötet, Hunderte verletzt. Für Überlebende und Hinterbliebene folgt auf das französische Strafverfahren nun ein weiterer, schwer überschaubarer juristischer Abschnitt in Belgien.
Das Pariser Treffen soll deshalb vor allem Klarheit über Zuständigkeiten und den Stand des Antrags schaffen. Nach den am 16. September vorliegenden Angaben hatte die belgische Justiz noch nicht über Bakkalis bedingte Entlassung entschieden.
Quellen
- Franceinfo
- Le Monde
- BRUZZ
- Cour d'appel de Paris
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).