Paris – 06.10.2026: Die Pariser Polizeipräfektur hat eine für Mittwoch, den 7. Oktober, angekündigte Demonstration des Kollektivs Urgence Palestine verboten. Die Kundgebung sollte nach Angaben der Veranstalter gegen den Krieg im Gazastreifen und für die Einhaltung der Waffenruhe werben. Der Termin fällt auf den dritten Jahrestag des Angriffs der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023 und auf die dazu geplanten Gedenkveranstaltungen in Frankreich.
Die Anordnung wurde am Dienstag bekannt. Die Polizeipräfektur begründet das Verbot laut Medienberichten mit der besonderen Sicherheitslage rund um den Jahrestag. In Paris werden mehrere Zusammenkünfte zur Erinnerung an die Opfer des Angriffs erwartet. Die Behörden sehen deshalb ein erhöhtes Risiko für Störungen der öffentlichen Ordnung; zugleich seien zahlreiche Sicherheitskräfte durch die Gedenkveranstaltungen gebunden.
Urgence Palestine kündigte gegenüber der Nachrichtenagentur AFP an, den Erlass vor dem Verwaltungsgericht Paris anzufechten. Das Kollektiv kann dort wegen der unmittelbar bevorstehenden Versammlung ein Eilverfahren anstrengen. Eine gerichtliche Entscheidung lag am Dienstagnachmittag noch nicht vor. Solange das Verbot nicht aufgehoben wird, darf die angemeldete Demonstration nicht stattfinden.
Solche Eilverfahren zwingen die Verwaltungsrichter zu einer Abwägung zwischen zwei verfassungsrechtlich geschützten Belangen: der Meinungs- und Versammlungsfreiheit einerseits und dem Schutz der öffentlichen Ordnung andererseits. Das Thema einer Kundgebung genügt für ein Verbot grundsätzlich nicht. Die Präfektur muss konkrete Gefahren darlegen und prüfen, ob weniger einschneidende Auflagen ausreichen könnten, etwa eine veränderte Route, zeitliche Beschränkungen oder zusätzliche Ordner.
Das Verwaltungsgericht Paris hat in früheren Verfahren zu Kundgebungen mit Bezug zum israelisch-palästinensischen Konflikt stets auf die Umstände des Einzelfalls abgestellt. Im Oktober 2023 bestätigte es ein Demonstrationsverbot, nachdem die Polizeipräfektur auf ein besonders angespanntes Umfeld und die konkreten Bedingungen der geplanten Versammlung verwiesen hatte. Andere Verbote wurden von Verwaltungsrichtern aufgehoben, wenn die vorgelegten Hinweise keine hinreichend konkrete Gefahr erkennen ließen. Aus früheren Entscheidungen folgt daher kein Automatismus für den aktuellen Streit.
Bei der nun untersagten Kundgebung verweist die Polizeipräfektur den Berichten zufolge außerdem auf Erfahrungen mit einer ähnlichen Versammlung am 7. Oktober 2025. Dort seien Parolen gerufen worden, die Teile der jüdischen Gemeinschaft als verletzend empfunden hätten. Das Gericht dürfte prüfen, ob diese Vorkommnisse eine belastbare Prognose für die diesjährige Demonstration erlauben und ob das vollständige Verbot verhältnismäßig ist. Maßgeblich sind dabei der vorgesehene Ort, der Zeitpunkt, die erwartete Teilnehmerzahl und die verfügbaren Polizeikräfte. Bis zum Abschluss eines möglichen Eilverfahrens bleibt der Erlass der Polizeipräfektur in Kraft.
Quellen
- Franceinfo
- Le Parisien
- HuffPost Frankreich
- Verwaltungsgericht Paris
- Conseil d'État
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).