Politik & Gesellschaft

Paris verbietet unangemeldete Versammlungen in zentralen Vierteln

Die Pariser Polizeipräfektur untersagt am 22. Oktober von 8 bis 20 Uhr unangemeldete Demonstrationen und Ansammlungen in zahlreichen Teilen der Hauptstadt. Betroffen sind zentrale Plätze, Regierungsgebäude und große Bahnhöfe.

Paris – 22.10.2026: In zahlreichen Teilen von Paris sind am Donnerstag unangemeldete Demonstrationen und Versammlungen verboten. Die Polizeipräfektur hat die Einschränkung für den 22. Oktober von 8 bis 20 Uhr angeordnet. Sie gilt für nicht angemeldete Aufzüge, Kundgebungen und Ansammlungen, erstreckt sich jedoch nicht pauschal auf das gesamte Stadtgebiet.

Zu den betroffenen Orten gehören nach Angaben der Behörde die Champs-Élysées, Châtelet-Les Halles sowie die Place de la Bastille, die Place de la République und die Place d'Italie. Das Verbot umfasst außerdem die Umgebung wichtiger staatlicher Einrichtungen und Sehenswürdigkeiten: den Élysée-Palast, den Amtssitz des Premierministers in Matignon, das Innenministerium, das Parlament, den Louvre, den Justizpalast, das Rathaus und den Sitz der Polizeipräfektur.

Auch die großen Pariser Bahnhöfe und ihre unmittelbaren Zugänge liegen in den ausgewiesenen Zonen. Reisende müssen deshalb mit verstärkten Kontrollen, Absperrungen und veränderten Wegen zu den Stationen rechnen. Die Pariser Verkehrsbetriebe RATP wiesen ebenfalls auf eine für Donnerstag angekündigte Demonstration hin und empfahlen Fahrgästen, vor der Fahrt die aktuellen Verkehrsmeldungen zu prüfen.

Die Anordnung folgt auf die landesweite Mobilisierung vom 17. Oktober. In Paris führte der damals genehmigte Demonstrationszug von der Place de la République zur Place de Clichy. Parallel hatte die Polizeipräfektur bereits für mehrere zentrale Bereiche Einschränkungen verfügt und diese mit dem Schutz der öffentlichen Ordnung begründet.

Für den 22. Oktober ist nach Aufrufen aus dem studentischen Umfeld eine weitere Demonstration angekündigt. Als Ausgangspunkt wurde für 14 Uhr das Umfeld des Krankenhauses Pitié-Salpêtrière im 13. Arrondissement genannt. Aus den vorliegenden Angaben geht nicht eindeutig hervor, ob und unter welchen Auflagen dieser Zug stattfinden darf. Das Verbot erfasst jedenfalls die in der behördlichen Anordnung abgegrenzten Zonen und richtet sich ausdrücklich gegen nicht angemeldete Zusammenkünfte.

Öffentliche Demonstrationen müssen in Frankreich grundsätzlich vorab bei den zuständigen Behörden angezeigt werden. Die Pariser Polizeipräfektur stellt dafür ein eigenes Anmeldeverfahren bereit. Eine Versammlung kann untersagt werden, wenn die Behörde eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung annimmt. Die genauen Grenzen der Verbotsbereiche sind in der Anordnung festgelegt. Wer am Donnerstag Termine in den betroffenen Vierteln oder an einem der großen Bahnhöfe hat, sollte zusätzliche Zeit einplanen und die Hinweise von Polizei und RATP beachten.

Quellen

  • Franceinfo
  • Polizeipräfektur Paris
  • RATP

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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