Paris – 10.10.2026: Der Mondial de l'Auto öffnet vom 12. bis 18. Oktober auf dem Messegelände Paris Expo Porte de Versailles. Bei seiner 91. Ausgabe widmet der Autosalon dem automatisierten Fahren erstmals ein eigenes Besucherprogramm. Geplant sind Erläuterungen zur Technik und begleitete Fahrten mit Fahrzeugen, deren Systeme auf öffentlichen Straßen eingesetzt werden.
Der Veranstalter spricht von Automatisierung der Stufe 2++. Die Bezeichnung ist allerdings keine international einheitlich definierte Automatisierungsstufe. Gemeint ist eine weitreichende Fahrunterstützung, bei der ein Mensch das Geschehen dauerhaft überwachen und bei Bedarf eingreifen muss. Ein selbstständig fahrendes Auto, dessen Insassen keine Verantwortung für die Fahrt tragen, wird damit nicht vorgeführt.
Vor der Fahrt sollen die Besucher erfahren, wie Kameras, Sensoren und Software die Umgebung erfassen, Fahrmanöver vorbereiten und das Fahrzeug steuern. Die reservierungspflichtigen Erprobungen führen nach Angaben der Messe über eine dafür vorgesehene Strecke außerhalb der Hallen. Ausgangspunkt ist die Terrasse der Halle 7.1. Welche beiden Marken ihre Systeme dort präsentieren, geht aus der Programmseite bislang nicht hervor. Ein Vergleich konkreter Modelle und Funktionen ist daher vorab kaum möglich.
Das Angebot berührt eine zentrale Frage der Automobilindustrie: Wie lässt sich eine Technik vermarkten, die viele Aufgaben übernimmt, den Menschen am Steuer aber weiterhin in der Verantwortung hält? Begriffe wie automatisiert und autonom werden im Alltag häufig gleichgesetzt, obwohl sie unterschiedliche technische und rechtliche Zustände beschreiben. Gerade bei leistungsfähigen Assistenzsystemen kann dieser Unterschied für Fahrerinnen und Fahrer leicht verschwimmen.
Frankreich hat bereits Vorschriften für Fahrzeuge mit delegierten Fahrfunktionen und für automatisierte Verkehrsdienste geschaffen. Das Verkehrsministerium verweist auf das Mobilitätsgesetz von 2019 und spätere Verordnungen. Vollständig automatisierte Angebote unterliegen Anforderungen an Betrieb, Sicherheitsnachweise und zugelassene Einsatzbedingungen. Sie sind rechtlich nicht mit gewöhnlichen Fahrassistenzsystemen gleichzusetzen.
Bei den in Paris angekündigten Systemen bleibt die fahrende Person zur Aufmerksamkeit verpflichtet. Das französische Straßenverkehrsrecht verlangt, dass sie auf eine Aufforderung zur Übernahme reagieren kann. Geschieht dies nicht, gelten wieder die allgemeinen Regeln zur Verantwortung am Steuer. Für Verstöße, die während einer ordnungsgemäßen automatisierten Steuerung auftreten, kann unter bestimmten Voraussetzungen hingegen der Hersteller oder sein Vertreter verantwortlich sein.
Die französische Beobachtungsstelle für Straßenverkehrssicherheit nennt für Systeme der Stufe 2 zwei wesentliche Schutzmechanismen: Die Aufmerksamkeit des Menschen muss zuverlässig überwacht werden, und das Fahrzeug benötigt ein Verfahren zum sicheren Anhalten, falls die Kontrolle nicht übernommen wird. Die Messefahrten demonstrieren somit den aktuellen Stand der Fahrassistenz, erlauben aber keinen unbeaufsichtigten Betrieb. Parallel dazu zeigt der Salon neue Modelle internationaler Hersteller und bietet weitere Probefahrten an.
Quellen
- Franceinfo
- Mondial de l'Auto 2026
- Französisches Ministerium für ökologischen Wandel und Verkehr
- Légifrance
- Nationales interministerielles Observatorium für Straßenverkehrssicherheit
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).