Paris – 08.09.2026: Der Pariser Gastronom Christophe Soret ist nach einem Bericht von Franceinfo zum Ziel von Hassbotschaften in sozialen Netzwerken geworden. Auslöser war der Beitrag eines Food-Influencers über die neue Speisekarte seines Restaurants Le Beef im Marais. Rund 30 Prozent des dort angebotenen Fleisches sind demnach inzwischen halal. Auf dem Google-Profil des Lokals erschienen anschließend zahlreiche negative Bewertungen.
Le Beef liegt in der Rue des Rosiers im 4. Arrondissement, einem stark besuchten Viertel mit vielen Restaurants und Geschäften. Reservierungsplattformen weisen Halal-Optionen als Teil des gastronomischen Angebots aus. Das Restaurant spricht damit eine zusätzliche Kundengruppe an, ohne seine Karte vollständig umzustellen. Halal bezeichnet Lebensmittel, die nach islamischen Regeln zulässig sind und entsprechend hergestellt oder verarbeitet werden.
Soret beklagt laut Franceinfo vor allem das Zusammenspiel aus beleidigenden Nachrichten und schlechten Bewertungen. Welche Äußerungen von tatsächlichen Gästen stammen, lässt sich anhand der öffentlich bekannten Angaben nicht beurteilen. Ebenso fehlen bislang belastbare Zahlen zum Umfang der Kampagne. Auch über mögliche Ermittlungen oder andere behördliche Schritte ist nichts bekannt.
Für Gastronomiebetriebe können solche Reaktionen erhebliche Folgen haben. Bewertungen bei Suchmaschinen und Buchungsdiensten beeinflussen die Sichtbarkeit eines Lokals und die Entscheidung potenzieller Gäste. Werden schlechte Noten aus politischen oder religiösen Motiven vergeben, ohne dass ein Besuch stattgefunden hat, gerät nicht die Leistung des Restaurants in die Kritik, sondern dessen geschäftliche Ausrichtung. Ein einzelner reichweitenstarker Beitrag kann einen lokalen Betrieb so binnen kurzer Zeit weit über seinen üblichen Kundenkreis hinaus bekannt machen.
In Frankreich berührt das Halal-Angebot zugleich eine wiederkehrende Kontroverse über Religion und Laizität. Dabei wird mitunter übersehen, dass die Pflicht zur religiösen Neutralität in erster Linie den Staat und seine Institutionen betrifft. Ein privates Restaurant darf seine Produkte und Zielgruppen grundsätzlich selbst bestimmen, solange es die allgemeinen Regeln etwa zu Hygiene, Verbraucherschutz und Diskriminierung einhält. Die Aufnahme von Halal-Fleisch ist daher zunächst eine unternehmerische Entscheidung über Einkauf und Nachfrage, kein religiöses Bekenntnis des Betriebs und keine Vorgabe für Gäste.
Die Auseinandersetzung um Le Beef hat eine gewöhnliche Änderung der Speisekarte in eine Debatte über Identität und Religion verwandelt. Statt Qualität, Preis oder Service zu beurteilen, reagieren Nutzer auf die bloße Verfügbarkeit bestimmter Produkte. Nach den vorliegenden Angaben führt das Restaurant in der Rue des Rosiers seine Halal-Optionen weiterhin.
Quellen
- Franceinfo
- TheFork
- Pappers
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).