Nanterre – 19.08.2026: Patrick Bruel darf Frankreich wieder verlassen. Ein Ermittlungsrichter hat die Ausreisesperre aufgehoben, die im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle gegen den Sänger und Schauspieler verhängt worden war. Die übrigen Auflagen bleiben nach Angaben seiner Anwältinnen bestehen. Sie wiesen gegenüber franceinfo zugleich den Vorwurf zurück, ihr Mandant werde wegen seiner Bekanntheit bevorzugt behandelt.
Bruel war im Juni 2026 in vier Verfahren formell beschuldigt worden. Die Ermittlungen betreffen Vorwürfe der Vergewaltigung, der versuchten Vergewaltigung, der sexuellen Nötigung und der sexuellen Belästigung. Nach seiner Vernehmung wurde er nicht in Untersuchungshaft genommen, sondern unter gerichtliche Kontrolle gestellt. Die Staatsanwaltschaft von Nanterre hatte zuvor Untersuchungshaft beantragt. Bruel bestreitet die Vorwürfe; bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Zu den im Juni verfügten Auflagen gehörten nach Angaben der Staatsanwaltschaft das Verbot, Frankreich zu verlassen, Kontakt zu den mutmaßlich Betroffenen und deren Angehörigen aufzunehmen oder Massagebetriebe aufzusuchen. Zudem musste Bruel seinen Pass hinterlegen, sich psychologisch betreuen lassen und eine Kaution leisten. Die Ausreisesperre war somit ein Teil eines umfassenderen Maßnahmenpakets, mit dem die Justiz den Fortgang der Ermittlungen absichern will.
Die Anwältinnen des Künstlers erklärten, die Lockerung folge den üblichen Regeln des Strafverfahrens. Es gebe keine Sonderbehandlung. Über Änderungen einer gerichtlichen Kontrolle entscheidet in Frankreich der zuständige Ermittlungsrichter. Er kann einzelne Auflagen anpassen oder aufheben, sofern sie für die Sicherung des Verfahrens nicht länger erforderlich erscheinen. Solche Entscheidungen betreffen den rechtlichen Rahmen der Ermittlungen, nicht die Bewertung der erhobenen Anschuldigungen.
Die Aufhebung der Ausreisesperre beendet daher weder die Ermittlungen noch nimmt sie deren Ergebnis vorweg. Sie verändert zunächst allein Bruels Bewegungsfreiheit während des laufenden Verfahrens. Auch die Entscheidung gegen Untersuchungshaft im Juni bedeutete keinen Freispruch: Gerichtliche Kontrolle und Untersuchungshaft sind Sicherungsmaßnahmen, keine Strafen. Für Untersuchungshaft gelten strengere Voraussetzungen, weil sie einen erheblich tieferen Eingriff in die persönliche Freiheit darstellt.
Für die mutmaßlich Betroffenen und den Beschuldigten bleibt das Verfahren mit erheblichen Belastungen verbunden. Gerade bei Vorwürfen sexualisierter Gewalt muss zwischen prozessualen Entscheidungen und der späteren Prüfung der Anschuldigungen getrennt werden. Ob es zu einer Anklage oder zu einer Einstellung kommt, hängt vom weiteren Ergebnis der Untersuchungen ab. Vorerst gelten die Kontaktverbote und die weiteren, nicht aufgehobenen Auflagen fort.
Quellen
- franceinfo
- RTL
- TF1 Info
- Le Monde
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).