Paris – 22.07.2026: Nach der endgültigen Verabschiedung des Agrarnotgesetzes dürfen zwei in Frankreich bislang verbotene Pflanzenschutzwirkstoffe nicht unmittelbar wieder auf den Feldern eingesetzt werden. Das Gesetz eröffnet lediglich den rechtlichen Rahmen für zeitlich begrenzte Ausnahmen. Für die Zuckerrübenbranche ist daher ein Einsatz von Flupyradifuron in der laufenden Saison praktisch ausgeschlossen; realistisch wäre er fruehestens zur Aussaat 2027.
Die Nationalversammlung billigte den Kompromisstext in der Nacht zum 21. Juli mit 296 gegen 224 Stimmen. Der Senat bestätigte ihn am Dienstagabend mit 214 gegen 111 Stimmen. Vorausgegangen war am 16. Juli eine Einigung im Vermittlungsausschuss beider Kammern. Das im beschleunigten Verfahren seit dem 8. April beratene Gesetz ist damit parlamentarisch abgeschlossen, muss aber noch verkuendet werden.
Kern der umstrittenen Vorschrift ist eine Ausnahmeregelung für Acetamiprid und Flupyradifuron. Beide Wirkstoffe sind in der Europäischen Union weiterhin zugelassen, in Frankreich jedoch untersagt. Die Neuregelung überträgt der nationalen Behörde für Lebensmittelsicherheit, Umwelt und Arbeitsschutz Anses die Befugnis, begrenzte Genehmigungen zu erteilen. Eine Ausnahme darf höchstens drei Jahre gelten.
Flupyradifuron soll insbesondere für Zuckerrüben, Äpfel und Kirschen in Betracht kommen; Acetamiprid ist vor allem für den Haselnussanbau vorgesehen. Bei Zuckerrüben geht es um eine Saatgutbehandlung gegen Blattlaeuse, die Viruskrankheiten wie die Vergilbung übertragen können. Die bereits im Fruehjahr 2026 ausgesaeten Rüben lassen sich nachträglich nicht mit behandeltem Saatgut ausbringen.
Selbst nach der Verkuendung entsteht kein automatischer Anspruch der Betriebe. Die Anses muss für die jeweiligen Verwendungszwecke Ausnahmen prüfen und genehmigen. Massgeblich sind dabei die Voraussetzungen des Gesetzes, darunter das Fehlen ausreichender Alternativen sowie die Begrenzung der Risiken für Gesundheit und Umwelt. Der konkrete Zeitplan hängt folglich von den Antraegen der Branchen und den Entscheidungen der Behörde ab.
Die Zuckerrübenanbauer verweisen auf einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Produzenten in anderen EU-Staaten, die nach ihren Angaben Zugang zu entsprechend behandeltem Saatgut haben. Befürworter sehen die Regelung deshalb als Instrument zur Sicherung der heimischen Zuckerproduktion. Kritiker halten dagegen, dass die Rückkehr zu umstrittenen Insektiziden den Schutz von Bestaeubern und Oekosystemen beeinträchtigen könne.
Die politische Tragweite reicht über die Agrarfrage hinaus. Der Kompromiss verbindet die Ausnahmen bei Pflanzenschutzmitteln mit weiteren Bestimmungen zu Wasserspeicherung, landwirtschaftlicher Produktion und Importkontrollen. Er soll die Versorgungssouveränität stärken, hat jedoch zugleich einen Konflikt innerhalb der Regierung über die Grenzen des umweltpolitischen Rückbaus verschärft.
Quellen
- Senat
- Assemblee nationale – LCP
- Le Progres
- Le Betteravier francais
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).