Menton – 16.10.2026: Die Justiz ermittelt gegen eine 53-jährige Pflegehelferin, die Bewohnerinnen zweier Pflegeheime im Raum Menton mit nicht verordneten Medikamenten betäubt und anschließend bestohlen haben soll. Die Frau wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft Nizza am 10. Oktober in Untersuchungshaft genommen. Sie soll gezielt die Hilflosigkeit hochbetagter Menschen ausgenutzt haben.
Ausgangspunkt der Ermittlungen war Ende September die Einweisung einer Bewohnerin in ein Krankenhaus. Sie war ungewöhnlich stark benommen. Medizinische Untersuchungen ergaben laut Staatsanwaltschaft, dass sie ein Medikament eingenommen hatte, das nicht zu ihrer verordneten Behandlung gehörte. Noch am selben Tag zeigte eine zweite Bewohnerin vergleichbare Symptome.
Am folgenden Tag wurde das Verschwinden von Schmuck bemerkt. Die Gendarmerie von Menton übernahm die Ermittlungen und nahm die als Aushilfe beschäftigte Pflegehelferin am 8. Oktober fest. Bei einer Durchsuchung ihrer Wohnung fanden die Ermittler den Angaben zufolge Schmuckstücke sowie Produkte, die mit den mutmaßlich verabreichten Substanzen in Verbindung stehen könnten. Ob die sichergestellten Gegenstände aus den betroffenen Einrichtungen stammen, ist Gegenstand des Verfahrens.
Die Beschuldigte räumte laut Justiz ein, Bewohnerinnen Substanzen gegeben und Schmuck entwendet zu haben. Eine Tötungsabsicht bestreitet sie. Als Motiv habe sie unter anderem die Finanzierung ihres Drogenkonsums genannt. Ihre Aussagen müssen nun mit medizinischen Befunden, Zeugenaussagen und den Ergebnissen der Durchsuchung abgeglichen werden.
Der Verdacht reicht möglicherweise über die beiden bekannt gewordenen Vorfälle hinaus. Untersucht wird auch der Tod einer Bewohnerin Ende Juli 2026 in einem anderen Pflegeheim, in dem die 53-Jährige ebenfalls tätig gewesen sein soll. Bislang ist nicht abschließend geklärt, ob die Frau dort eine Substanz verabreichte und ob ein ursächlicher Zusammenhang mit dem Todesfall besteht.
Gegen die Beschuldigte wird wegen der Verabreichung gesundheitsschädlicher Substanzen und schweren Diebstahls ermittelt. Hinzu kommt der Vorwurf, einer besonders schutzbedürftigen Person ohne Tötungsvorsatz Substanzen mit tödlicher Folge verabreicht zu haben. Die strafrechtliche Bewertung ist vorläufig; über eine Schuld ist nicht entschieden.
Pflegeheimbewohner sind bei Medikamenten und persönlichen Wertgegenständen in besonderem Maße auf verlässliche Abläufe angewiesen. Deshalb prüfen die Ermittler nun die Tätigkeiten der Aushilfskraft in beiden Einrichtungen und suchen nach möglichen weiteren Betroffenen. Die Staatsanwaltschaft teilte außerdem mit, dass die Frau bereits 2019 wegen Diebstählen zum Nachteil älterer Menschen verurteilt worden sei.
Quellen
- Franceinfo
- La Dépêche du Midi
- Nice-Matin-Magazin Nice Mag
- TF1 Info
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).