Paris – 05.08.2026: Wer ein Kind mit Behinderung oder hohem Pflegebedarf versorgt, übernimmt oft Aufgaben, die kaum mit einer regulären Berufstätigkeit vereinbar sind. Eine am Mittwoch ausgestrahlte Reportage von Franceinfo schildert den erheblichen organisatorischen und finanziellen Druck auf betroffene Eltern. Neben Betreuung und Pflege müssen sie Termine koordinieren, Anträge stellen und ihre berufliche Existenz sichern.
Eine neu gegründete Gewerkschaft will die Interessen pflegender Angehöriger vertreten und ihrer bislang wenig sichtbaren Arbeit mehr Gewicht verleihen. Nach Darstellung von Franceinfo verlangen die Betroffenen einen verlässlicheren Status, einfachere Verwaltungsverfahren und eine finanzielle Absicherung, die den tatsächlichen Zeitaufwand der familiären Unterstützung angemessen berücksichtigt.
Beschäftigte können in Frankreich grundsätzlich Pflegeurlaub für nahe Angehörige nehmen. Das Arbeitsverhältnis wird dafür zeitweise unterbrochen; einen ordnungsgemäß beantragten Anspruch darf der Arbeitgeber nicht ablehnen. Ohne günstigere tarifliche Regelung ist der Urlaub zunächst auf drei Monate begrenzt. Über die gesamte berufliche Laufbahn kann er bis zu einem Jahr in Anspruch genommen werden. Der Arbeitgeber zahlt währenddessen in der Regel keinen Lohn.
Als teilweiser Ausgleich kann eine staatliche Tagesleistung für pflegende Angehörige beantragt werden. Nach Angaben der französischen Verwaltung beträgt sie 65,80 Euro für einen vollen Tag und wird für höchstens 22 Tage im Monat gewährt. Je unterstützter Person ist der Bezug auf 66 Tage begrenzt; bei bis zu vier betreuten Personen sind insgesamt 264 Tage möglich. Familien, die über Jahre hinweg umfangreiche Hilfe leisten, bietet diese zeitlich begrenzte Unterstützung daher keine dauerhafte Einkommenssicherung.
Ist ein Kind schwer erkrankt, verunglückt oder behindert und benötigt es die intensive Anwesenheit eines Elternteils, kommt zudem der Elternanwesenheitsurlaub infrage. Während dieser Zeit ruht ebenfalls der Arbeitsvertrag. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine tägliche Familienleistung gezahlt werden. Erforderlich sind medizinische Nachweise sowie Absprachen mit dem Arbeitgeber, der Familienkasse oder der landwirtschaftlichen Sozialversicherung. Das Nebeneinander verschiedener Stellen und Verfahren erhöht den Aufwand für Familien zusätzlich.
Auch die französische Ausgleichsleistung bei Behinderung kann eine Entschädigung für Angehörige umfassen. Seit dem 1. Juni 2026 liegt deren monatlicher Höchstbetrag je pflegender Person bei 1.269,83 Euro, in besonderen Fällen bei 1.523,80 Euro. Die Zahlung ist an Voraussetzungen gebunden und entspricht keinem regulären Gehalt, wenn Eltern ihre Erwerbstätigkeit einschränken oder ganz aufgeben.
Die Reportage macht damit eine Lücke zwischen einzelnen Sozialleistungen und der Lebenswirklichkeit dauerhaft pflegender Eltern sichtbar. Zwar bestehen Ansprüche auf Urlaub und finanzielle Hilfen, doch sie verteilen sich auf mehrere Systeme, gelten nur befristet und gleichen langfristige Einbußen bei Einkommen und Erwerbsbiografie häufig nicht aus.
Quellen
- Franceinfo, Reportage vom 05.08.2026
- Service-Public.fr, Pflegeurlaub für nahe Angehörige
- Mon Parcours Handicap, Beträge der Ausgleichsleistung bei Behinderung
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).