Politik & Gesellschaft

Polizeiaufsicht ermittelt nach schweren Verletzungen bei Protesten

Nach den Protesten am 17. und 18. Oktober hat die französische Polizeiaufsicht vier Ermittlungen aufgenommen. Untersucht werden schwere Verletzungen in mehreren Städten; ein Fehlverhalten ist bislang nicht festgestellt.

Paris – 19.10.2026: Nach gewaltsamen Zwischenfällen am Rande der Proteste gegen die hohen Lebenshaltungskosten hat die französische Polizeiaufsicht IGPN vier Ermittlungen aufgenommen. Das berichtete Franceinfo unter Berufung auf eine mit den Vorgängen vertraute Quelle. Die Verfahren betreffen Ereignisse vom Samstag, 17. Oktober, und Sonntag, 18. Oktober, in mehreren französischen Städten. Untersucht werden die Abläufe, der Einsatz polizeilicher Mittel und mögliche Verantwortlichkeiten.

Ein Fall ereignete sich in Saint-Étienne. Dort wurde ein 17-Jähriger am Samstag schwer an der rechten Hand verletzt; Berichten zufolge verlor er die Hand durch die Explosion einer Granate. Die Staatsanwaltschaft eröffnete ein Verfahren. Da zunächst unklar war, welcher Sicherheitsdienst das Einsatzmittel abgefeuert haben könnte, wurden sowohl die IGPN als auch die Aufsicht der Gendarmerie, IGGN, eingeschaltet.

In Mulhouse verlor eine ebenfalls 17 Jahre alte Jugendliche ihr linkes Auge. Der Staatsanwalt Nicolas Heitz teilte am Sonntag mit, die Verletzung sei trotz einer sofortigen Operation dauerhaft. Seine Behörde übergab den Fall an die IGPN-Dienststelle in Metz und eröffnete ein Ermittlungsverfahren wegen schwerer Gewalt. Nun soll der genaue Ablauf rekonstruiert werden.

Die Jugendliche befand sich nach den bisher veröffentlichten Informationen am Rand der Ereignisse in der Innenstadt von Mulhouse. Wodurch sie getroffen wurde und welche Einheit beteiligt gewesen sein könnte, ist nicht abschließend geklärt. Die Präfektur berichtete für den 17. Oktober von Angriffen auf Geschäfte und öffentliche Einrichtungen sowie von beschädigten Haltestellen. Daraus lassen sich jedoch keine Schlüsse über das konkrete Verletzungsgeschehen ziehen.

Ein weiteres Verfahren betrifft einen Demonstranten in Paris. Er gab an, bei der Kundgebung am 17. Oktober am Kopf verletzt worden zu sein, und erstattete Anzeige. Weder die strafrechtliche Einordnung noch eine möglicherweise betroffene Polizeieinheit wurden bislang öffentlich benannt. Die Aufnahme der Ermittlungen bedeutet in keinem der Fälle, dass ein Fehlverhalten von Beamten bereits festgestellt wäre.

Zum vierten Vorgang lagen am Montagabend keine Einzelheiten vor. Weder der Ort noch die Art der Vorwürfe waren bekannt. Die vier neuen Verfahren sind zudem von weiteren IGPN-Akten zu unterscheiden, die seit Beginn der Schüler- und Studierendenproteste im September angelegt wurden. Innenminister Laurent Nuñez hatte in der Vorwoche von 36 Untersuchungen zu mutmaßlichen Vorfällen gesprochen.

Die Proteste verliefen vielerorts friedlich, wurden in mehreren Städten jedoch von Plünderungen, Sachbeschädigungen und Zusammenstößen überschattet. Zur Aufklärung der Fälle in Saint-Étienne, Mulhouse und Paris dürften nun unter anderem Videoaufnahmen, Zeugenaussagen, Funkverkehr und Einsatzunterlagen ausgewertet werden.

Quellen

  • Franceinfo
  • Staatsanwaltschaft Mulhouse
  • Le Monde
  • RTL

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).