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Aktuell · 04.07.2026 18:27

Preissteigerung bei Kraftstoffen: Regierung weitet Hilfen für Unternehmen des öffentlichen Verkehrs aus

Die französische Regierung hat die Kriterien für außerordentliche Beihilfen an Unternehmen des öffentlichen Straßenverkehrs vereinfacht und erweitert. Förderanträge können ab sofort über das Portal der Agence de Service et de Paiement gestellt werden.

Paris – 04.07.2026: Die französische Regierung erleichtert den Zugang zu den bereits seit dem Frühjahr laufenden Hilfen für Unternehmen des öffentlichen Straßenverkehrs. Mit Verweis auf das Dekret n°2026-289 vom 17. April 2026 wurden die Kriterien und Verfahrensschritte nachjustiert, um Betriebe zu entlasten, die von stark gestiegenen Kraftstoffpreisen betroffen sind. Die Anpassungen zielen insbesondere auf kleine und mittlere Firmen, die im Tagesgeschäft unter dünnen Margen arbeiten und Preisschwankungen nur begrenzt auffangen können.

Förderberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in Frankreich aus dem öffentlichen Straßenverkehr von Gütern, dem kollektiv betriebenen Personenverkehr sowie dem Krankentransport; Taxis sind ausgenommen. Die Unterstützung ist als Pauschalbeihilfe konzipiert und pro Betrieb auf 60.000 Euro gedeckelt. Berücksichtigt werden Betriebe mit weniger als 1.000 Beschäftigten zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Angaben der Agence de Service et de Paiement (ASP) wurden mehrere Nachweispflichten reduziert: Bestimmungen zur Wohnsitzregelung entfallen, Formulare wurden gestrafft, und die Anforderungen zur Dokumentation der Fahrleistung präzisiert, damit Anträge schneller geprüft und ausgezahlt werden können.

Hintergrund ist der seit Monaten erhöhte Kostendruck an der Zapfsäule, der von geopolitischen Spannungen im Nahen Osten und einer volatilen Marktlage befeuert wird. Für Verkehrsunternehmen schlagen Treibstoffkosten unmittelbar auf die Kalkulation durch; zugleich sind kurzfristige Preisanpassungen im öffentlichen Auftragsverkehr oft nur begrenzt möglich. Branchenverbände hatten wiederholt auf Liquiditätsengpässe verwiesen und vereinfachte Verfahren gefordert.

Die Regierung verweist ergänzend auf flankierende Instrumente: Die Förderbank Bpifrance stellt mit dem Prêt Flash Carburant ein kurzfristiges Kreditangebot für Betriebsmittel bereit. Darüber hinaus können betroffene Unternehmen bei den zuständigen Stellen Stundungen für Sozialbeiträge und Steuerzahlungen beantragen, um vorübergehende Liquiditätsspielräume zu gewinnen. Laut Regierung sind alle Maßnahmen zeitlich befristet und an europäische De-minimis-Regeln gebunden; Unternehmen müssen daher prüfen, ob bereits erhaltene Kleinstbeihilfen auf die Obergrenze angerechnet werden.

Anträge werden über das Online-Portal der ASP eingereicht. Die regionalen Entwicklungs- und Umweltdirektionen (DREAL/DRIEAT) veröffentlichen praktische Hinweise zu Fristen, erforderlichen Registrierungen wie der SIRET-Nummer sowie zu gegebenenfalls beizulegenden Transportlizenzen. Betriebe sollten die Bedingungen im Portal sorgfältig prüfen, fehlende Unterlagen frühzeitig nachreichen und bei Unklarheiten die zuständigen regionalen Ansprechpartner kontaktieren. Ziel der Behörden ist eine zügige Bearbeitung, damit förderfähige Unternehmen die Beihilfe rechtzeitig abrufen und den laufenden Betrieb stabil halten können.

Quellen

  • Légifrance – Décret n°2026-289 (17.04.2026)
  • Service-public / Entreprendre (Premier ministre)
  • Agence de Service et de Paiement (ASP)
  • Bpifrance
  • Franceinfo (Bericht)

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