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Aktuell · 20.07.2026 09:00

Prisca Thevenot lehnt Rückkehr von Acetamiprid im Agrargesetz ab

Die frühere Regierungssprecherin Prisca Thevenot stellt sich gegen die erneute Zulassung des Neonicotinoids Acetamiprid. Damit wächst vor der Schlussabstimmung über das Agrarnotgesetz der Druck auf das zentrale Regierungs- und Mitte-Lager.

Paris – 20.07.2026: Die frühere Regierungssprecherin Prisca Thevenot hat sich gegen die erneute Aufnahme des Insektizids Acetamiprid in das Gesetzesprojekt zur Sicherung und Souveränität der Landwirtschaft ausgesprochen. In einem Interview am Montag erklärte die Abgeordnete aus dem Umfeld des früheren Premierministers Gabriel Attal, sie befürworte die Rückkehr des in Frankreich verbotenen Wirkstoffs nicht. Ihre Position fällt in die entscheidende Phase des parlamentarischen Verfahrens.

Eine paritätisch besetzte Kommission aus Abgeordneten und Senatoren hatte am 16. Juli einen Kompromisstext erzielt. Dieser sieht eine eng befristete Ausnahme für Produkte mit Acetamiprid vor, allerdings nur für den Haselnussanbau. Über die Genehmigung soll nicht unmittelbar das Landwirtschaftsministerium, sondern nach Anrufung durch den Minister die nationale Agentur für Lebensmittelsicherheit, Umwelt und Arbeitsschutz Anses entscheiden. Die Ausnahme wäre auf ein Jahr begrenzt und höchstens zweimal verlängerbar.

Die Regelung enthält zudem rechtliche und fachliche Hürden. Voraussetzung bleiben eine Marktzulassung oder eine nach europäischem Recht mögliche Ausnahmegenehmigung. Der Kompromisstext verlangt außerdem, dass Alternativen nicht ausreichend verfügbar sind und die wirtschaftliche Lage der betroffenen Erzeugung eine Sonderregelung rechtfertigt. Ein Kontrollgremium soll Parlament und Regierung jährlich über die wirtschaftlichen und ökologischen Folgen sowie über den Stand der Alternativforschung berichten.

Das Thema hat die ursprünglich als Antwort auf die Bauernproteste konzipierte Vorlage politisch überlagert. Das Gesetz umfasst Maßnahmen zu landwirtschaftlichen Zukunftsprojekten, Wettbewerb, Normen, Wasserbewirtschaftung und Produktion. Die Nationalversammlung hatte den Regierungsentwurf am 2. Juni 2026 angenommen, der Senat änderte ihn am 2. Juli erheblich. Die beschleunigte Gesetzgebung erlaubt nur eine Lesung je Kammer vor dem Vermittlungsverfahren.

Die Regierung hatte bereits Ende Juni davor gewarnt, die Rückkehr von Acetamiprid könne das gesamte Vorhaben gefährden. Landwirtschaftsministerin Annie Genevard verwies dabei auf die Vielzahl anderer Maßnahmen, auf die Betriebe warteten. Befürworter argumentieren mit Wettbewerbsnachteilen gegenüber Importen und mit dem Schutz einzelner Produktionszweige. Kritiker sehen dagegen ökologische und gesundheitliche Risiken sowie einen Konflikt mit dem bisherigen französischen Verbot.

Thevenots Einwand zeigt, dass der Kompromiss auch im präsidentiellen und zentristischen Spektrum nicht gesichert ist. Die endgültige Beratung in der Nationalversammlung ist für den 20. Juli vorgesehen, die Abstimmung im Senat für den 21. Juli. Ob die begrenzte Acetamiprid-Ausnahme im Text bleibt, hängt damit nicht allein von der Einigung zwischen beiden Kammern ab, sondern auch von den Mehrheitsverhältnissen in den abschließenden Abstimmungen.

Quellen

  • Franceinfo
  • Assemblee nationale
  • Senat
  • Info.gouv.fr

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