Politik & Gesellschaft

Prozess gegen Osteopath Antonino Mercuri beginnt in Paris

Vor dem Pariser Strafgericht beginnt der Prozess gegen den Osteopathen Antonino Mercuri. Die Anklage wirft ihm vor, die Verletzlichkeit von 51 früheren Patienten ausgenutzt und unerlaubt medizinische Behandlungen vorgenommen zu haben. Er bestreitet die…

Paris – 12.10.2026: Vor dem Pariser Strafgericht beginnt an diesem Montag der Prozess gegen den Osteopathen Antonino Mercuri. Der 64-Jährige muss sich wegen Missbrauchs einer schutzbedürftigen Lage, unerlaubter Ausübung der Medizin, Geldwäsche und Steuerbetrugs verantworten. Den Vorwürfen zufolge sollen 51 frühere Patientinnen und Patienten geschädigt worden sein. Mercuri bestreitet die Anschuldigungen; bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Mehrere ehemalige Patientinnen berichteten Franceinfo, sie hätten Mercuri ursprünglich wegen körperlicher oder seelischer Beschwerden aufgesucht. Aus der Behandlung sei nach ihrer Darstellung allmählich ein Verhältnis entstanden, das von Abhängigkeit und Kontrolle geprägt gewesen sei. Eine Betroffene sagte, sie habe sich Mercuri geradezu ausgeliefert gefühlt. Solche Aussagen gehören zur Vorgeschichte des Verfahrens. Ob sie strafrechtlich belastbar sind und welche Verantwortung der Angeklagte trägt, muss das Gericht anhand der Beweise klären.

Mercuri war als Osteopath tätig, verband seine Behandlungen nach Medienberichten jedoch mit spirituellen Deutungen, Ernährungsvorgaben, Meditation und weiteren Angeboten. Die Anklage sieht darin offenbar Bestandteile eines Systems, mit dem verletzliche Menschen beeinflusst und finanziell belastet worden seien. Diese Darstellung ist ein Vorwurf der Strafverfolgungsbehörden, keine gerichtliche Feststellung. Die Verteidigung erhält im Prozess Gelegenheit, Beweismittel anzufechten und eine andere Einordnung der Kontakte vorzulegen.

Der französische Straftatbestand des Missbrauchs einer schutzbedürftigen Lage erfasst Fälle, in denen die Unwissenheit oder Schwäche eines Menschen ausgenutzt wird, um ihn zu einer Handlung oder Unterlassung zu bewegen, die ihm erheblich schadet. Als schutzbedürftig können Menschen etwa wegen ihres Alters, einer Krankheit, einer Behinderung oder einer psychischen Verfassung gelten. Das Gericht muss daher die Situation der einzelnen Betroffenen ebenso untersuchen wie die Frage, ob Mercuri ihre Verletzlichkeit kannte und gezielt ausnutzte.

Für die 51 früheren Patientinnen und Patienten schafft die Hauptverhandlung erstmals einen gemeinsamen rechtlichen Rahmen, in dem ihre Schilderungen, Behandlungsunterlagen, mögliche Zahlungen und die Einlassung des Angeklagten geprüft werden. Dabei dürfte es auf die jeweils konkrete Beziehung zu Mercuri ankommen. Eine belastende Erfahrung allein belegt noch keine Straftat; umgekehrt müssen Berichte über Abhängigkeit und finanziellen Druck sorgfältig gewürdigt werden.

Die weiteren Anklagepunkte betreffen andere rechtliche Fragen. Beim Vorwurf der unerlaubten Ausübung der Medizin geht es darum, ob Mercuri Tätigkeiten vorgenommen hat, die Ärzten vorbehalten sind. Die Vorwürfe der Geldwäsche und des Steuerbetrugs richten den Blick auf Einnahmen und Geldflüsse. Nach dem veröffentlichten Gerichtskalender soll der Prozess bis zum 4. November 2026 dauern. Ein Urteil liegt noch nicht vor.

Quellen

  • Franceinfo
  • Le Monde
  • Le Parisien
  • Association de la Presse judiciaire
  • Service-Public.fr

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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