Paris – 07.09.2026: Vor dem Pariser Schwurgericht hat am Montag der Prozess um den Tod des früheren argentinischen Rugby-Nationalspielers Federico Martín Aramburú begonnen. Der 42-Jährige war am frühen Morgen des 19. März 2022 nach einer Auseinandersetzung im Viertel Saint-Germain-des-Prés erschossen worden. Seine Angehörigen erhoffen sich von dem Verfahren Aufklärung über die Tat und die Verantwortung der Angeklagten.
Insgesamt stehen vier Personen vor Gericht. Die Anklage richtet sich vor allem gegen Loïk Le Priol und Romain Bouvier, denen eine Beteiligung an den tödlichen Schüssen vorgeworfen wird. Zwei weitere Angeklagte müssen sich wegen ihrer mutmaßlichen Mitwirkung an den Ereignissen verantworten. Für die Verhandlung sind mehrere Wochen vorgesehen; das Urteil wird nach der bisherigen Planung am 25. September erwartet.
Le Priol übernahm zum Auftakt die Verantwortung für die tödlichen Schüsse, berief sich nach Medienberichten jedoch auf Notwehr. Bouvier räumte ebenfalls ein, geschossen zu haben, bestritt aber eine Tötungsabsicht. Beide weisen den Vorwurf zurück, die Tat im Voraus geplant zu haben. Das Gericht muss nun klären, wie glaubhaft diese Darstellungen sind und ob sich aus Zeugenaussagen, Aufnahmen und weiteren Beweismitteln ein anderer Ablauf ergibt.
Nach dem Stand der Anklage ging den Schüssen ein Streit in einem Café voraus. Aramburú war dort mit einem Freund unterwegs. Später fielen auf dem Boulevard Saint-Germain mehrere Schüsse; der frühere Rugbyspieler wurde getroffen und starb am Tatort. Bildaufnahmen aus der Umgebung spielten bei den Ermittlungen früh eine wichtige Rolle. In der öffentlichen Verhandlung sollen nun die Abfolge der Ereignisse, die Motive und der jeweilige Beitrag der Beteiligten rekonstruiert werden.
Aramburú hatte 22 Länderspiele für Argentinien bestritten und unter anderem für Biarritz Olympique, USA Perpignan und US Dax gespielt. Nach dem Ende seiner Sportkarriere lebte er mit seiner Familie im französischen Baskenland und arbeitete in der Tourismusbranche. Sein gewaltsamer Tod löste in Frankreich und Argentinien große Anteilnahme aus.
Zusätzliche Aufmerksamkeit erhielt der Fall wegen der Vergangenheit und der politischen Verbindungen einzelner Angeklagter. Für das Strafverfahren ist jedoch ausschlaggebend, was ihnen in der Tatnacht konkret nachgewiesen werden kann. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für alle Angeklagten die Unschuldsvermutung. Das Schwurgericht entscheidet auf Grundlage der Beweisaufnahme über die Verantwortung jedes Einzelnen.
Quellen
- Franceinfo
- Associated Press
- Agence France-Presse
- Le Monde
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).