Politik & Gesellschaft

Prozess um tödliches Bootsunglück im Ärmelkanal beginnt in Paris

Vor dem Pariser Strafgericht stehen 14 mutmaßliche Schleuser. Verhandelt wird ihre mögliche Verantwortung für eine Überfahrt, bei der im November 2021 insgesamt 31 Menschen starben.

Paris – 08.09.2026: Vor dem Pariser Strafgericht hat am Dienstag der Prozess gegen 14 mutmaßliche Schleuser begonnen. Verhandelt wird das schwerste bekannte Bootsunglück auf einer Fluchtroute über den Ärmelkanal: In der Nacht zum 24. November 2021 geriet ein überfülltes Schlauchboot auf dem Weg von Frankreich nach Großbritannien in Seenot. Insgesamt 31 Menschen kamen ums Leben, nur zwei überlebten.

Die Angeklagten sollen nach Darstellung der Ermittler zwei Schleusernetzwerken angehört und die Überfahrt organisiert oder unterstützt haben. Ihnen werden unter anderem fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung, organisierte Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt und die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Für sämtliche Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. Das Gericht hat für den Prozess zunächst drei Wochen vorgesehen.

Das Boot war den Ermittlungen zufolge am Abend des 23. November 2021 an der nordfranzösischen Küste nahe Dunkerque gestartet. An Bord waren Menschen verschiedener Herkunft, darunter vor allem Kurdinnen und Kurden aus dem Irak, außerdem Menschen aus Afghanistan, Äthiopien, Iran, Ägypten, Somalia und Vietnam. Ihre Route führte durch eine der meistbefahrenen Schifffahrtsstraßen Europas, bei kaltem Wasser und starken Strömungen.

Die Ermittlungsakten beschreiben ein Schlauchboot in schlechtem Zustand, dessen Insassen mit ungeeigneten Schwimmwesten ausgestattet gewesen sein sollen. Nach wenigen Stunden verlor der Schlauchkörper demnach Luft, auch der Motor fiel aus. Fischer entdeckten am folgenden Nachmittag vor Calais Leichen im Wasser. Zunächst wurden 27 Tote geborgen; vier weitere Menschen galten als vermisst und wurden später ebenfalls zu den Opfern gezählt.

Nach Medienberichten treten 114 Angehörige und weitere Betroffene als Nebenkläger auf oder lassen sich vertreten. Zehn von ihnen reisten aus der Autonomen Region Kurdistan im Irak an. Im Gerichtssaal geht es um die strafrechtliche Verantwortung für mutmaßlich organisierte Schleusungen. Für die Familien bedeutet das Verfahren zugleich eine Konfrontation mit den Umständen, unter denen ihre Angehörigen vor beinahe fünf Jahren starben.

Der Prozess gegen die 14 Beschuldigten ist nur ein Teil der juristischen Aufarbeitung. Daneben läuft ein getrenntes Verfahren zum Verhalten der französischen Rettungsdienste in jener Nacht. Fünf Beschäftigte des Seenotrettungszentrums Gris-Nez sowie zwei Besatzungsmitglieder des Patrouillenschiffs Le Flamant müssen sich wegen des Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung verantworten. Über die Vorwürfe ist bislang nicht entschieden.

Die französische Gendarmerie hatte Ende 2021 zunächst 26 der 27 geborgenen Toten identifiziert. Unter ihnen waren Frauen und Männer, ein Jugendlicher sowie ein siebenjähriges Kind. Grundlage waren rechtsmedizinische Untersuchungen und Angaben der Angehörigen. Das Pariser Gericht muss nun klären, welchen konkreten Anteil die Angeklagten an der Organisation der tödlichen Überfahrt hatten.

Quellen

  • Franceinfo
  • Le Monde
  • Gendarmerie nationale

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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