Wirtschaft

Rechnungshof schlägt gestaffelte Abgabe auf große Vermögen vor

Frankreichs Rechnungshof empfiehlt eine moderate, mit dem Vermögen steigende Abgabe auf großen Privatbesitz. Zugleich verlangt er eine dauerhafte Begrenzung der Personalausgaben im öffentlichen Dienst.

Paris – 21.09.2026: Frankreichs Rechnungshof schlägt eine moderate, mit der Vermögenshöhe steigende Abgabe auf große Privatvermögen vor. Beruflich genutzte Vermögenswerte sollen davon ausgenommen bleiben. Die Empfehlung gehört zu einer am Montag veröffentlichten Reihe von Analysen über strukturelle Fragen der französischen Staatsfinanzen. Zugleich fordert das Kontrollorgan einen dauerhaften Kurs zur Begrenzung der Personalausgaben im öffentlichen Dienst.

Der Vorschlag bleibt hinter der von Teilen der französischen Linken geforderten Zucman-Steuer zurück, die eine jährliche Mindestbesteuerung sehr großer Vermögen vorsieht. Der Rechnungshof legt keinen Gesetzentwurf vor, sondern beschreibt einen möglichen Einnahmehebel. Eine Abgabe auf persönliches Vermögen könnte nach seiner Schätzung rund 1,4 Milliarden Euro einbringen. Weitere Einnahmen von etwa einer Milliarde Euro verspricht sich die Institution von einer stärkeren Besteuerung bestimmter Holdingstrukturen.

Indem der Rechnungshof beruflich genutzte Vermögenswerte ausnimmt, unterscheidet er zwischen Unternehmenskapital und privatem Besitz. Eine neue Abgabe würde damit nicht pauschal das Betriebsvermögen von Unternehmern erfassen. Welche Schwellenwerte, Steuersätze und Regeln für die Bewertung gelten sollten, bleibt in den veröffentlichten Empfehlungen offen. Über die konkrete Ausgestaltung müssten Regierung und Parlament in einem Haushalts- oder Steuergesetz entscheiden. Dabei wären auch Möglichkeiten zur Umgehung und die Abgrenzung zwischen privatem und betrieblichem Vermögen zu klären.

Beim öffentlichen Dienst richtet der Rechnungshof den Blick auf die gesamten Personalausgaben. Die Bruttolohnsumme der öffentlichen Verwaltungen belief sich 2024 nach seinen Angaben auf 362,1 Milliarden Euro. Seit 2012 ist sie damit um fast 90 Milliarden Euro gestiegen. Zugleich verweist die Institution darauf, dass die Nettolöhne bereits beschäftigter Bediensteter auch inflationsbereinigt zugelegt hätten. Konkrete Einsparungen, Stellenziele oder Änderungen bei der Vergütung nennt sie in diesem Zusammenhang nicht.

Die Empfehlungen treffen auf angespannte Staatsfinanzen. Das französische Finanzministerium beziffert das öffentliche Defizit für 2025 auf 5,1 Prozent der Wirtschaftsleistung, die Schuldenquote auf 115,7 Prozent. Gegen Frankreich läuft seit Juli 2024 ein europäisches Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits. Frühere Finanzplanungen sahen vor, die Neuverschuldung bis 2029 wieder unter die europäische Grenze von drei Prozent der Wirtschaftsleistung zu senken.

Der Rechnungshof kann weder eine Vermögensabgabe einführen noch verbindliche Obergrenzen für Personalbudgets setzen. Seine Stellungnahmen besitzen jedoch politisches Gewicht, weil die unabhängige Institution den Umgang des Staates mit öffentlichen Mitteln kontrolliert. Jede Umsetzung müsste das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und Mehrheiten für zusätzliche Steuern oder Einschnitte bei den Personalausgaben finden. Die genannten Einnahmen von zusammen rund 2,4 Milliarden Euro bleiben Schätzwerte und sind noch nicht Bestandteil eines beschlossenen Haushalts.

Quellen

  • Franceinfo
  • Cour des comptes
  • Direction générale du Trésor
  • Le Monde
  • Libération

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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