Tag & Nacht




Die französische Nationalversammlung hat am 1. April 2025 in erster Lesung eine Gesetzesinitiative verabschiedet, die das Sexualstrafrecht des Landes grundlegend verändern könnte. Der transpartisan eingebrachte Text sieht vor, die Definition von Vergewaltigung und sexueller Gewalt im Strafgesetzbuch um die explizite Voraussetzung der Einwilligung zu erweitern. Der Gesetzesvorschlag gilt als Reaktion auf öffentlichkeitswirksame Strafverfahren wie den „Fall Mazan“ und wird von Teilen der Politik und Zivilgesellschaft als Fortschritt im Kampf gegen sexualisierte Gewalt gefeiert. Doch nicht alle sind überzeugt – Juristen, Abgeordnete und Feministinnen äußern erhebliche Bedenken.
Eine neue Definition sexueller Gewalt
Bislang definierte das französische Strafrecht Vergewaltigung als sexuellen Akt unter Anwendung von „Gewalt, Drohung, Nötigung oder Überrumpelung“. Die neue Gesetzesinitiative würde diese Kriterien nicht ersetzen, sondern ergänzen: Künftig soll jeder sexuelle Akt ohne ausdrückl...

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