Politik & Gesellschaft

Regierung erwägt strengere Kontrolle des persönlichen Weiterbildungskontos

Frankreichs Arbeitsminister Jean-Pierre Farandou will die Nutzung des persönlichen Weiterbildungskontos CPF stärker an berufliche Ziele und Beschäftigungschancen binden. Ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor; die Debatte folgt jedoch auf mehrere Verschärfungen bei Zugang und…

Paris – 25.07.2026: Die französische Regierung erwägt eine weitere Reform des persönlichen Weiterbildungskontos Compte personnel de formation (CPF). Arbeitsminister Jean-Pierre Farandou will die Inanspruchnahme künftig vorab überprüfen lassen. Eine Weiterbildung soll mit dem beruflichen Entwicklungsplan der betreffenden Person vereinbar sein, realistische Beschäftigungschancen eröffnen und sich erfolgreich absolvieren lassen.

Nach den bislang bekannten Überlegungen könnte der Arbeitgeber eine Fortbildung prüfen, sofern sie während der Arbeitszeit stattfindet. In anderen Fällen kämen Beratungsstellen für berufliche Entwicklung als neutrale Instanz infrage. Das Ministerium hat allerdings weder einen Gesetzentwurf noch einen verbindlichen Zeitplan vorgelegt. Bislang handelt es sich um eine politische Absicht, nicht um eine geltende Zugangsvoraussetzung.

Das CPF wurde 2014 eingeführt und durch das Gesetz "Für die Freiheit, die eigene berufliche Zukunft zu wählen" vom 5. September 2018 grundlegend umgestaltet. Seither werden die Ansprüche grundsätzlich in Euro statt in Stunden gutgeschrieben. Beschäftigte können zugelassene Angebote über die von der Caisse des dépôts et consignations betriebene Plattform auswählen. Die Reform sollte individuelle Weiterbildung und berufliche Neuorientierung erleichtern.

Eine Vorabkontrolle würde diesen Grundsatz verändern. Erwerbstätige können ihr Guthaben bislang in der Regel ohne inhaltliche Genehmigung für förderfähige Kurse einsetzen. Farandou begründet den neuen Ansatz mit einer zielgenaueren Verwendung der Mittel und einer stärkeren Ausrichtung auf Beschäftigungschancen. Die Debatte fällt zudem in die Haushaltsvorbereitungen für 2027 und damit in eine Phase erhöhten Spardrucks.

Bereits 2026 wurden die Regeln verschärft. Seit dem 2. April beträgt die obligatorische Eigenbeteiligung für viele CPF-finanzierte Kurse 150 Euro. Arbeitsuchende und Personen mit einem Arbeitgeberzuschuss sind davon ausgenommen. Für Kompetenzbilanzen in der Privatwirtschaft gilt außerdem eine Obergrenze von 1.600 Euro aus den verfügbaren CPF-Rechten. Ein Dekret vom 24. Februar begrenzte die Förderung bestimmter Maßnahmen zusätzlich.

Parallel verschärfte das Parlament den Kampf gegen Missbrauch. Das Gesetz vom 25. Juni 2026 gegen Sozial- und Steuerbetrug verpflichtet Bildungsanbieter zu mehr Transparenz über Erfolgsquoten und erleichtert Rückforderungen bei unrechtmäßiger Finanzierung. Bei unentschuldigtem Fernbleiben von Zertifizierungsprüfungen kann auch der Kontoinhaber zur Rückzahlung herangezogen werden.

Der Senat empfahl in einem Bericht vom 9. Juli, zunächst die Wirkung der Eigenbeteiligung und der neuen Obergrenzen zu prüfen. Vorrang hätten eine bessere Regulierung des Angebots und die Betrugsbekämpfung. Eine zusätzliche Zugangskontrolle würde dagegen unmittelbar das seit 2018 gestärkte Prinzip berühren, dass Beschäftigte über ihre Weiterbildungsansprüche eigenständig verfügen.

Quellen

  • Franceinfo, Meldung zu einer möglichen neuen CPF-Reform, 25.07.2026
  • Le Monde, Bericht zu den Reformabsichten des Arbeitsministers, 21.07.2026
  • Service-Public, verpflichtende CPF-Eigenbeteiligung und Ausnahmen, aktualisiert am 02.04.2026
  • Legifrance, Dekret Nr. 2026-127 vom 24.02.2026
  • Service-Public Entreprendre, Gesetz gegen Sozial- und Steuerbetrug, 29.06.2026
  • Senat, Bericht zur Regulierung des CPF, 09.07.2026

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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