Paris – 21.08.2026: Die französische Regierung rückt vorerst von der angekündigten Verdoppelung der jährlichen Obergrenze für medizinische Eigenanteile ab. Gesundheitsministerin Stéphanie Rist sagte in einem am Donnerstag veröffentlichten Interview, der geplante Sprung von 100 auf 200 Euro werde nicht umgesetzt. Patientenverbände begrüßten die Korrektur, warnen aber weiterhin vor Mehrbelastungen für chronisch Kranke und Menschen, die regelmäßig medizinische Leistungen benötigen.
Vom Tisch ist eine Erhöhung damit nicht. Nach Angaben der Ministerin arbeitet ihr Haus an einer Neuberechnung, die sich an der Inflation seit 2005 orientieren soll. Seit jenem Jahr sei die Obergrenze nicht angepasst worden. Welcher Höchstbetrag künftig gelten könnte, wann eine Änderung in Kraft treten soll und nach welcher Formel sie berechnet würde, ließ Rist offen. Ein Verordnungsentwurf liegt bislang ebenfalls nicht vor.
Die Eigenanteile werden unter anderem bei Arzneimitteln, Arztbesuchen, Laboruntersuchungen und radiologischen Leistungen fällig. Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet diese Beträge nicht; grundsätzlich können sie auch nicht von Zusatzversicherungen übernommen werden. Die Obergrenze beschränkt die Summe, die Versicherte innerhalb eines Jahres selbst tragen müssen. Bestimmte Gruppen, darunter Minderjährige und Schwangere, sind von den Abzügen ausgenommen.
Erst Ende Juli hatte die Regierung die Verdoppelung als Teil ihres Sparkurses im Gesundheitswesen angekündigt. Damit sollten die Ausgaben der Krankenversicherung gedämpft werden. Rist stellte zugleich geringere Erstattungssätze für einzelne Leistungen in Aussicht, darunter bestimmte zahnärztliche Behandlungen, Krankentransporte und Medikamente mit begrenztem therapeutischem Nutzen. Solche Kürzungen könnten Kosten auf Versicherte oder ergänzende Krankenversicherungen verlagern und damit mittelbar deren Beiträge beeinflussen.
France Assos Santé, der Dachverband der Patientenorganisationen, hatte den vorgesehenen Anstieg auf 200 Euro scharf kritisiert. Pauschale Eigenanteile träfen besonders jene Menschen, die wegen einer dauerhaften Erkrankung regelmäßig Medikamente, Untersuchungen oder ärztliche Behandlungen benötigten. Auch die Nationale Familienunion Unaf wandte sich Ende Juli im Verwaltungsrat der Krankenversicherung gegen die angekündigten Maßnahmen.
Der Kurswechsel berührt einen Kernkonflikt der französischen Gesundheitspolitik: Die Regierung will die Ausgaben der Sozialversicherung begrenzen, während Patientenvertreter vor neuen Hürden beim Zugang zur Versorgung warnen. Eine Änderung der Obergrenze kann per Verordnung erfolgen und erfordert kein eigenes Votum des Parlaments. Verbände verlangen deshalb, Berechnung und soziale Folgen vor einer Entscheidung offenzulegen und Betroffene anzuhören. Verbindlich zugesagt hat die Ministerin bislang lediglich, die Obergrenze nicht auf 200 Euro anzuheben.
Quellen
- Franceinfo
- France Assos Santé
- Unaf
- Public Sénat
- Französischer Senat
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).