Politik & Gesellschaft

Regierung will Gesundheitskosten auf Zusatzversicherungen verlagern

Vier Verordnungsentwürfe sollen den Erstattungsanteil der gesetzlichen Krankenversicherung bei ausgewählten Leistungen senken. Den Zusatzversicherern könnten dadurch Mehrkosten von bis zu 1,7 Milliarden Euro entstehen; höhere Beiträge sind bislang jedoch nicht beschlossen.

Paris – 29.07.2026: Die französische Regierung bereitet eine weitere Verlagerung von Gesundheitsausgaben von der gesetzlichen Krankenversicherung auf private Zusatzversicherungen vor. Gesundheitsministerin Stéphanie Rist übermittelte den zuständigen Gremien der Assurance Maladie am 24. Juli vier Verordnungsentwürfe zur Beratung. Betroffen sind Zahnbehandlungen, Krankentransporte, bestimmte medizinische Hilfsmittel sowie Arzneimittel mit niedrigem oder mittlerem therapeutischem Nutzen.

Der Mechanismus ist klar, die finanzielle Belastung der Versicherten aber noch nicht abschließend beziffert. Sinkt der Erstattungsanteil der gesetzlichen Kasse, wächst der sogenannte Ticket modérateur: jener Anteil, den Zusatzversicherungen abhängig vom Vertrag ganz oder teilweise übernehmen. Menschen ohne ausreichenden ergänzenden Schutz müssen dagegen mit höheren Eigenanteilen rechnen. Rist betonte, dass die Versicherer zusätzliche Kosten nicht zwangsläufig über ihre Beiträge weitergeben müssten. Die vorgesehenen Erstattungssätze wurden bislang nicht veröffentlicht.

Die Mutualité française, der Dachverband der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, schätzt die Mehrbelastung der ergänzenden Krankenversicherungen auf 1,5 bis 1,7 Milliarden Euro. Das bedeutet noch keine beschlossene Tariferhöhung, vergrößert aber den Kostendruck. Zusatzversicherer kalkulieren ihre Prämien unter anderem nach Leistungsumfang und Altersstruktur ihres Vertragsbestands. Rentner und Selbstständige tragen Beitragserhöhungen unmittelbar; bei Beschäftigten müssen Arbeitgeber mindestens die Hälfte des Beitrags zur betrieblichen Grundabsicherung übernehmen.

Die Regierung begründet das Vorhaben mit der notwendigen Konsolidierung der Sozialversicherung. Die Assurance Maladie erwartet für 2026 ein Defizit von 13,8 Milliarden Euro. In ihrem Strategiepapier für 2027 verweist sie auf wachsende Arzneimittelausgaben sowie die finanziellen Folgen von Alterung und chronischen Erkrankungen. Die Verordnungsentwürfe gehören damit zur Vorbereitung des Sozialversicherungsbudgets für 2027, über das das Parlament im Herbst beraten soll.

Bei Zahnbehandlungen hat Frankreich eine solche Kostenverschiebung bereits vollzogen. Seit 2023 erstattet die gesetzliche Krankenversicherung bei zahnärztlichen Honoraren und Behandlungen in der Regel 60 statt zuvor 70 Prozent der Bemessungsgrundlage. Der von den Zusatzversicherungen zu tragende Anteil stieg entsprechend. Nun soll dieses Vorgehen auf weitere Leistungsbereiche ausgedehnt werden. Bei Arzneimitteln geht es vor allem um Präparate, deren medizinischer Nutzen von den zuständigen Bewertungsinstanzen als begrenzt eingestuft wird.

Daneben plant die Regierung, die jährliche Obergrenze bestimmter Selbstbeteiligungen bei Arztbesuchen und Medikamenten von 100 auf 200 Euro anzuheben. Solche Beträge dürfen im Rahmen der üblichen verantwortungsvollen Zusatzversicherungsverträge grundsätzlich nicht erstattet werden und belasten deshalb direkt die Patienten.

Beschlossen sind die Maßnahmen noch nicht. Nach der Beratung durch die Gremien der Assurance Maladie kann die Regierung die Verordnungen erlassen. Erstattungssätze, Zeitpunkt des Inkrafttretens und mögliche Schutzregelungen werden erst mit den endgültigen Texten verbindlich.

Quellen

  • Franceinfo
  • Assurance Maladie
  • AFP via Boursorama
  • Légifrance
  • DREES

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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