Politik & Gesellschaft

Regierung zieht Gesetz gegen Randalierer vor

Nach Ausschreitungen bei Schülerprotesten soll der Senat noch im Oktober über eine erweiterte Haftung für Gewalttaten und Sachbeschädigungen beraten.

Paris – 03.10.2026: Die französische Regierung zieht die parlamentarische Beratung ihres Gesetzes zur finanziellen Haftung bei kollektiven Gewalttaten und Sachbeschädigungen vor. Der Entwurf soll nach übereinstimmenden Berichten bereits im Oktober auf die Tagesordnung des Senats kommen. Anlass sind Ausschreitungen am Rande der jüngsten Proteste an Gymnasien, bei denen es in mehreren Städten zu Beschädigungen und Angriffen kam.

Der Gesetzentwurf war am 16. September 2026 im Ministerrat vorgestellt und noch am selben Tag dem Senat zugeleitet worden. Er umfasst fünf Artikel und soll die Wiedergutmachung von Schäden erleichtern, die durch Gewalt oder Sachbeschädigungen im öffentlichen Raum entstanden sind. Beschleunigt wird somit ein bereits laufendes parlamentarisches Verfahren; die Regierung legt keinen neuen Gesetzesvorschlag vor.

Kern des Textes ist ein zusätzlicher zivilrechtlicher Haftungsmechanismus. Wer wissentlich an einer gewaltsamen kollektiven Aktion im Rahmen eines rechtswidrigen Zusammenschlusses teilnimmt, könnte für entstandene Schäden gesamtschuldnerisch in Anspruch genommen werden. Nach dem Willen der Regierung soll dies auch Beteiligte erfassen, denen die einzelne Gewalttat oder Beschädigung nicht persönlich zugerechnet werden kann. Die individuelle Haftung gegenüber Opfern, Versicherern oder dem Staat wäre auf 10.000 Euro begrenzt.

Zugleich will der Staat eigene Ersatzansprüche leichter durchsetzen. Vorgesehen sind vereinfachte Verfahrenswege für seine Prozessvertretung und erweiterte Möglichkeiten, sich in Strafverfahren als Zivilpartei zu beteiligen. Bei rechtskräftig zugesprochenem Schadenersatz könnten unter bestimmten Voraussetzungen auch Familienleistungen und Wohnbeihilfen zur Begleichung der Forderungen herangezogen werden. Ein Mindestbetrag zur Sicherung des Lebensunterhalts soll nach Darstellung der Regierung geschützt bleiben.

Der Staatsrat erkannte in seinem Gutachten vom 3. September zwar ein öffentliches Interesse an dem Vorhaben. Die Regelung könne abschreckend wirken, die öffentliche Ordnung schützen und Geschädigten die Entschädigung erleichtern. Frankreichs höchstes Verwaltungsgericht äußerte jedoch erhebliche Vorbehalte. Die Folgenabschätzung habe zunächst zu wenige Finanz- und Haushaltsdaten enthalten. Es fehlten insbesondere belastbare Angaben über die Höhe der Schäden, bisherige Rückforderungen und die Wirksamkeit des geltenden Rechts.

Rechtlich heikel ist vor allem die geplante Mithaftung. Nach Auffassung des Staatsrats setzt zivilrechtliche Verantwortung grundsätzlich eine eigene, freiwillige Handlung und einen hinreichend unmittelbaren Beitrag zum Schaden voraus. Abweichungen seien nur aus Gründen des Allgemeininteresses und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit zulässig. Der Senat muss daher klären, wie eng der Kreis der haftenden Beteiligten gefasst und welcher konkrete Beitrag zu einer gewaltsamen Aktion verlangt werden soll. Erst nach der parlamentarischen Beratung steht fest, ob die umstrittene Mithaftung in dieser Form Bestand hat.

Quellen

  • Franceinfo
  • Le Parisien
  • Französischer Senat
  • Französischer Staatsrat
  • Französische Regierung

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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