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Aktuell · 03.07.2026 15:44

RN-Abgeordnete melden Kontoauflösungen nach Wahl – Ruf nach klaren Regeln

Vier Abgeordnete des Rassemblement National berichten von gekündigten Bankverbindungen nach ihrer Wahl. Der Fall heizt die Debatte über Transparenz, Aufsicht und den Zugang politischer Akteure zum Finanzsystem an.

Paris – 03.07.2026: Mehrere Abgeordnete des Rassemblement National (RN) haben erklärt, ihre Konten seien kurz nach ihrer Wahl von Banken geschlossen oder der Zugriff sei eingeschränkt worden. In Medienberichten nennen die Betroffenen Stéphane Rambaud, Jean-Philippe Tanguy, Franck Allisio und Thomas Ménagé. Sie werten die Vorgänge als politisch motiviert und sprechen von Benachteiligung im Wettbewerb der Parteien.

Nach Darstellung der Abgeordneten erfolgten Kündigungen und Sperren ohne detaillierte Begründung. Parteiverantwortliche fordern Auskunft über die Kriterien, auf deren Basis Institute Beziehungen zu Mandatsträgern beenden. Der RN verlangt zudem Schutzmechanismen, um die Funktionsfähigkeit parlamentarischer Arbeit sicherzustellen, etwa bei der Abwicklung von Diäten, Kostenpauschalen und der Beschäftigung von Mitarbeitenden. Auch die Erstattung von Wahlkampfkosten könnte betroffen sein, falls Zahlungen nicht rechtzeitig abgewickelt werden.

Banken äußern sich bislang zurückhaltend. Sie verweisen grundsätzlich auf vertragliche Freiheiten, regulatorische Sorgfaltspflichten und Risikomanagement – darunter Reputationsrisiken, Know-your-Customer-Prüfungen und Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Aus Gründen des Bankgeheimnisses werden Einzelfälle öffentlich selten kommentiert, was die Kritik an mangelnder Transparenz verstärkt. Juristisch gilt: Institute dürfen Kundenbeziehungen beenden, müssen dabei jedoch Fristen, AGB und Aufsichtsrecht beachten.

Politisch fällt der Streit in eine Phase, in der die Regulierung von Kontokündigungen intensiver diskutiert wird. In der Nationalversammlung liegen Initiativen, die missbräuchliche Kontoauflösungen erschweren und Rechtssicherheit für politisch exponierte Personen schaffen sollen. Im Raum stehen außerdem Konzepte einer „Bank der Demokratie“, die Parteien und Kandidaten Basisdienstleistungen garantieren könnte. Befürworter sehen darin eine Absicherung demokratischer Teilhabe; Kritiker warnen vor staatlicher Übergriffigkeit und möglichen Konflikten mit dem europäischen Aufsichtsrahmen.

Für die Aufsicht stellen sich zwei Fragenkomplexe: Erstens, ob Banken ihre Prüf- und Informationspflichten in den betroffenen Fällen korrekt erfüllt haben. Zweitens, wie der besondere Status politisch exponierter Personen (PEP) in Frankreich praktisch gehandhabt wird – also welche verstärkten Sorgfaltspflichten gelten und wie dabei Diskriminierung vermieden werden kann. Zuständige Stellen wie die Banque de France und die Bankenaufsicht könnten Auskunftsersuchen beantworten oder Beschwerden prüfen.

Kurzfristig sind neben möglichen Anzeigen formelle Anfragen im Parlament zu erwarten. Entscheidend wird, ob sich ein strukturelles Problem nachweisen lässt oder ob es sich um einzelne, aufsichtsrechtlich begründete Entscheidungen handelt. Klarheit über Verfahren, Fristen und Rechtsmittel wäre für Abgeordnete aller Fraktionen von Bedeutung – ebenso für Banken, die berechenbare Leitplanken für die Betreuung politisch exponierter Kunden benötigen.

Quellen

  • franceinfo
  • Europe 1
  • Le Monde
  • LCP
  • RTL

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