Paris – 15.07.2026: Der Abgeordnete Gaetan Dussausaye vom Rassemblement National hat die Beratungen über das geplante Recht auf Hilfe zum Sterben als sachlich und dem Gewicht der Frage angemessen gewürdigt. Nach seiner Darstellung habe das Parlament ein sensibles Thema ohne die sonst häufige parteipolitische Zuspitzung behandelt. Zugleich bedauerte er, dass kein Referendum durchgeführt wurde.
Die Haltung Dussausayes verweist auf die Differenzen innerhalb des Rassemblement National. Marine Le Pen und Jordan Bardella hatten sich gegen die Schaffung des neuen Rechts ausgesprochen. Die Fraktion ließ ihren Abgeordneten jedoch bei den Abstimmungen Entscheidungsfreiheit. Dussausaye gehörte bereits bei der zweiten Lesung im Februar zu den 17 RN-Abgeordneten, die dem Gesetzesentwurf zustimmten; 102 Mitglieder der Fraktion votierten dagegen.
Der Entwurf schafft unter engen Voraussetzungen einen Zugang zu Hilfe zum Sterben. Anspruch hätten volljährige französische Staatsangehörige oder Personen mit dauerhaftem rechtmaessigem Wohnsitz in Frankreich, die an einer schweren und unheilbaren Krankheit im fortgeschrittenen oder terminalen Stadium leiden. Voraussetzung sind ferner ein beeintraechtigter Lebensausblick, therapieresistente oder nach eigener Entscheidung unertraegliche Leiden sowie die Faehigkeit, den eigenen Willen frei und informiert zu aeussern.
Das Verfahren sieht eine medizinische Pruefung, die Beteiligung eines multiprofessionellen Kollegiums und eine nachtraegliche Kontrolle durch eine unabhängige Kommission beim Gesundheitsministerium vor. Medizinisches Personal kann sich auf eine Gewissensklausel berufen, muss betroffene Patienten dann aber an andere Fachpersonen verweisen. Der Gesetzentwurf unterscheidet nicht nur den assistierten Suizid, sondern erfasst auch die Verabreichung einer toedlichen Substanz durch einen Arzt oder eine Pflegekraft, wenn die betroffene Person dazu koerperlich nicht in der Lage ist.
Die Nationalversammlung hatte den Text in erster Lesung am 27. Mai 2025 und in zweiter Lesung am 25. Februar 2026 gebilligt. Nach dem Scheitern des Vermittlungsausschusses am 2. Juni nahm sie am 30. Juni erneut eine weitgehend gleichlautende Fassung an. Der Senat verwarf den Entwurf am 7. Juli erneut mittels einer Vorfrage, weil die Differenzen zwischen beiden Kammern als unüberbrueckbar galten.
Dussausayes Ruf nach einer Volksabstimmung zielt damit weniger auf einen fehlenden parlamentarischen Austausch als auf die demokratische Legitimation eines grundlegenden Wandels im Umgang mit dem Lebensende. Die Debatte verbindet medizinethische Fragen mit der Sorge um den Schutz vulnerabler Menschen und mit dem weiterhin ungleichen Zugang zu palliativer Versorgung. Das Parlament hat für diese Versorgung bereits im Mai ein eigenes Gesetz verabschiedet.
Quellen
- Franceinfo
- Assemblee nationale
- Senat
- Legifrance
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).