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Rückkehr der verbotenen Gifte? Frankreichs Landwirtschaftspolitik ringt erneut um den Einsatz von Neonicotinoiden

Mitten in der Diskussion um die Zukunft der europäischen Landwirtschaft sorgt ein französischer Vorstoß für Aufsehen: Der konservative Senator Laurent Duplomb will bestimmte in Frankreich verbotene Insektizide – darunter Neonicotinoide wie Acétamipride – unter strengen Auflagen wieder zulassen. Der Gesetzesvorschlag, eingereicht am 2. Februar 2026, entfacht eine alte Debatte neu: Wie weit darf der Staat…

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Mitten in der Diskussion um die Zukunft der europäischen Landwirtschaft sorgt ein französischer Vorstoß für Aufsehen: Der konservative Senator Laurent Duplomb will bestimmte in Frankreich verbotene Insektizide – darunter Neonicotinoide wie Acétamipride – unter strengen Auflagen wieder zulassen. Der Gesetzesvorschlag, eingereicht am 2. Februar 2026, entfacht eine alte Debatte neu: Wie weit darf der Staat gehen, um die Wettbewerbsfähigkeit seiner Landwirtschaft zu schützen – und zu welchem Preis für Umwelt und Gesundheit?

Politisches Comeback eines umstrittenen Gesetzes

Bereits 2025 hatte Duplomb mit einem ähnlich gelagerten Gesetzesvorhaben für Schlagzeilen gesorgt. Damals wollte er die Anwendung von Acétamipride in Sonderfällen erlauben, insbesondere beim Anbau von Zuckerrüben und Haselnüssen – Kulturen, die stark unter Schädlingsbefall leiden. Das Parlament hatte dem Vorhaben zunächst zugestimmt, doch der französische Verfassungsrat kassierte zentrale Bestandteile des Gesetzes: Die Ausnahmen stünden im Widerspruch zu grundlegenden Prinzipien des französischen Umweltrechts.

Die neue Fassung soll nun verfassungskonform sein. Sie sieht vor, zwei Wirkstoffe – Acétamipride und Flupyradifurone – für eine begrenzte Zeit und unter spezifischen Bedingungen wieder zuzulassen. Die Einschränkungen betreffen sowohl die zulässigen Kulturen als auch die geografische und zeitliche Anwendung. Ziel ist es laut Duplomb, französischen Landwirten dieselben Möglichkeiten zu geben wie ihren Kollegen in anderen EU-Staaten, wo diese Stoffe teils noch erlaubt sind.

Wirtschaftliche Argumente – und das Narrativ der „Agrarbenachteiligung“

Befürworter der Gesetzesinitiative betonen vor allem die wirtschaftlichen Zwänge, denen französische Landwirte ausgesetzt seien. Ohne die genannten Wirkstoffe könnten zentrale Kulturen nicht ausreichend geschützt werden, was zu Ernteverlusten und einem Verlust der Wettbewerbsfähigkeit führe. Besonders im Fokus stehen hier Regionen, in denen Alternativen fehlen oder sich als ineffizient erwiesen haben.

Zugleich wird auf eine vermeintliche regulatorische Asymmetrie innerhalb der EU verwiesen: Frankreich habe sich – so das Argument – zu stark auf restriktive Umweltstandards eingelassen und damit seinen eigenen Agrarsektor benachteiligt. Der Vorwurf einer „Überregulierung“ wird zunehmend zum politischen Schlagwort im konservativen Lager – nicht zuletzt im Kontext wachsender Unzufriedenheit in der Landwirtschaft.

Breiter Widerstand aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft

Dem wirtschaftlichen Nutzen steht jedoch eine breite und gut organisierte Opposition gegenüber. Umweltverbände, Imkerverbände, wissenschaftliche Gremien und Gesundheitsorganisationen warnen seit Jahren vor den Gefahren der Neonicotinoide – insbesondere für Bestäuberinsekten wie Bienen. Die Rückkehr solcher Stoffe gilt in diesen Kreisen als umweltpolitische Regression, die den Fortschritt der letzten Jahre zunichtemachen könnte.

Bereits 2025 mobilisierte die erste Version der „Loi Duplomb“ eine beispiellose Bürgerbewegung: Mehr als zwei Millionen Menschen unterzeichneten eine Petition gegen das Vorhaben – ein Rekord in der Geschichte parlamentarischer Initiativen in Frankreich. Auch bekannte Persönlichkeiten aus Gastronomie, Medizin und Wissenschaft äußerten sich kritisch und warnten vor den Folgen für Biodiversität und öffentliche Gesundheit.

Der Gesetzgebungsprozess und verfassungsrechtliche Hürden

Die überarbeitete Gesetzesinitiative wird voraussichtlich am 11. Februar erstmals im Senat debattiert. Dabei dürfte nicht nur die politische, sondern auch die juristische Bewertung im Fokus stehen. Beobachter gehen davon aus, dass der Staatsrat (Conseil d’État) im Vorfeld eine rechtliche Prüfung vornimmt, um eine erneute Intervention des Verfassungsrats zu vermeiden.

Auch innerhalb der Regierung ist das Dossier heikel. Das Landwirtschaftsministerium hält sich bislang bedeckt und verweist auf die Einbindung in ein größeres Paket agrarpolitischer Maßnahmen, das derzeit vorbereitet wird. Ein formeller Regierungsvorschlag liegt bislang nicht vor – was die politische Verantwortung für das Thema auf der parlamentarischen Ebene belässt.

Zwischen Agrarstrategie und Umweltethos

Die Debatte um die neue „Loi Duplomb“ ist mehr als ein Streit um einzelne Wirkstoffe. Sie berührt Grundfragen der französischen Agrarpolitik: Wie lässt sich Ernährungssouveränität mit ökologischer Verantwortung verbinden? Wie viel Risiko ist in der Pflanzenproduktion akzeptabel – und wer definiert diese Schwelle?

Frankreich hat sich seit 2018 als Vorreiter bei der Einschränkung von Neonicotinoiden positioniert. Die nun angestrebte partielle Rückkehr sendet ein widersprüchliches Signal – gerade in Zeiten wachsender Umwelt- und Klimakrisen. Ob der Gesetzesvorschlag am Ende Bestand hat, ist offen. Sicher ist nur: Der politische und gesellschaftliche Widerstand formiert sich erneut – und dürfte das Kräfteverhältnis im Senat maßgeblich beeinflussen.

Autor: Andreas M. Brucker

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