London – 24.07.2026: In einem der größten Verfahren um mögliche Langzeitfolgen von Kopfverletzungen im Rugby ist die Lage für Hunderte ehemalige Spieler plötzlich noch unsicherer geworden. Vor dem High Court in London geht es derzeit nicht um Entschädigungen oder die Verantwortung des Sports, sondern zunächst um Akten: Nach Darstellung der beklagten Verbände wurden wichtige medizinische Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht.
Betroffen sind frühere Rugby-Union-Spieler aus England, Wales und Schottland, die World Rugby, den englischen Verband Rugby Football Union und die Welsh Rugby Union verklagt haben. Sie werfen den Organisationen vor, sie während ihrer Karriere nicht ausreichend vor den Folgen wiederholter Schläge auf den Kopf geschützt zu haben. Die Vorwürfe sind bislang nicht gerichtlich entschieden.
Die Verbände beantragten am 22.07.2026, zahlreiche Forderungen aus dem Verfahren zu streichen. Nach ihren Angaben fehlen bei 378 Klagen Unterlagen, darunter Informationen zu neurologischen Untersuchungen und Krankenakten. Solche Dokumente sind für die Prüfung entscheidend: Sie sollen zeigen, welche Beschwerden bestehen, wann sie festgestellt wurden und ob ein Zusammenhang mit der sportlichen Laufbahn möglich sein könnte.
Für die Klägerseite ist das mehr als ein Verwaltungsproblem. Hinter den Akten stehen frühere Profis und Amateure, die über neurologische Erkrankungen und deren Folgen für Alltag, Beruf und Familien berichten. Zu den bekannten Klägern zählen die ehemaligen englischen Weltmeister Steve Thompson, Mark Regan und Phil Vickery sowie frühere walisische Nationalspieler wie Ryan Jones, Gavin Henson und Alix Popham.
Susan Rodway, die die Kläger vor Gericht vertritt, bezeichnete einen Ausschluss der Forderungen als unverhältnismäßig. Nach ihrer Darstellung sei der überwiegende Teil der verlangten Unterlagen vorgelegt worden. Das Verfahren sei außergewöhnlich komplex und umfasse eine große Menge medizinischer Dokumente. Die Klägerseite sieht deshalb die Gefahr, dass formale Versäumnisse den Zugang zu einer inhaltlichen Prüfung verschließen könnten.
Die beklagten Rugby-Organisationen weisen eine rechtliche Verantwortung für die geltend gemachten Schäden zurück. Zugleich betonen sie, den Schutz von Spielerinnen und Spielern durch Regeln, medizinische Verfahren und Präventionsmaßnahmen weiterentwickelt zu haben. Der aktuelle Streit zeigt jedoch, wie weit die Interessen auseinanderliegen: Die Verbände verlangen vollständige Nachweise, die Betroffenen fürchten den Verlust ihrer Klagen noch vor dem eigentlichen Prozess.
Eine Entscheidung des High Court über die beantragte Streichung lag am Freitag zunächst nicht vor. Für die ehemaligen Spieler geht es damit um eine zentrale Vorfrage. Erst wenn ihre Klagen im Verfahren bleiben, kann ein Gericht klären, ob Rugby-Verbände bei den Risiken von Gehirnerschütterungen und wiederholten Kopfkontakten in früheren Jahren ausreichend gehandelt haben.
Quellen
- Franceinfo
- RTE News
- BBC Sport
- Associated Press
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).