Politik & Gesellschaft

Saad Lamjarred in Berufung zu zehn Jahren Haft verurteilt

Ein Berufungsgericht in Créteil hat den marokkanischen Sänger Saad Lamjarred wegen Vergewaltigung zu zehn Jahren Haft verurteilt. In erster Instanz waren 2023 sechs Jahre verhängt worden.

Créteil – 26.09.2026: Der marokkanische Sänger Saad Lamjarred ist im Berufungsverfahren wegen Vergewaltigung zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Berufungs-Schwurgericht des Départements Val-de-Marne in Créteil bei Paris erhöhte damit die Strafe aus der ersten Instanz um vier Jahre. Das Verfahren betraf den Vorwurf, Lamjarred habe im Oktober 2016 eine Frau in einem Pariser Hotelzimmer vergewaltigt und körperlich angegriffen.

Das Pariser Schwurgericht hatte den Sänger am 24. Februar 2023 zu sechs Jahren Haft verurteilt. Lamjarred legte gegen das Urteil Berufung ein und bestritt die Vorwürfe auch im neuen Verfahren. Die Verhandlung in Créteil begann am 17. September und endete nach mehreren Sitzungstagen mit einem erneuten Schuldspruch.

Die Klägerin hatte den Musiker nach einer Begegnung in einem Pariser Nachtlokal angezeigt. Ihre Schilderung des Abends stand bereits im ersten Prozess der Darstellung Lamjarreds gegenüber. Der Sänger räumte früheren Berichten zufolge eine körperliche Auseinandersetzung ein, wies den Vorwurf einer Vergewaltigung jedoch zurück. Seine Verteidigung beantragte einen Freispruch.

Das Verfahren wurde zeitweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Französische Gerichte können dies bei Prozessen wegen sexualisierter Gewalt auf Antrag anordnen, um die Privatsphäre der Betroffenen zu schützen. Daher wurden Teile der Aussagen und Einzelheiten aus dem persönlichen Umfeld der Klägerin nicht öffentlich verhandelt. Auch ihr Name wird in der französischen Berichterstattung überwiegend nicht vollständig genannt.

Lamjarred zählt zu den bekanntesten Popmusikern Marokkos und hat ein großes Publikum im arabischsprachigen Raum. Entsprechend aufmerksam werden seine Strafverfahren auch außerhalb Frankreichs verfolgt. Das Urteil von Créteil bezieht sich allein auf die Tat, die nach Überzeugung des Gerichts im Oktober 2016 in Paris begangen wurde. Gegen Entscheidungen eines Berufungs-Schwurgerichts ist in Frankreich noch eine Prüfung durch den Kassationsgerichtshof möglich. Dieser untersucht allerdings keine Tatsachen erneut, sondern kontrolliert die korrekte Anwendung des Rechts.

Im Mai 2026 wurde Lamjarred in Frankreich bereits in einem weiteren Verfahren verurteilt. Ein Gericht in Draguignan sprach ihn wegen der Vergewaltigung einer anderen Frau schuldig und verhängte fünf Jahre Haft. Dieses Verfahren betrifft einen Übergriff aus dem Jahr 2018 nahe Saint-Tropez. Auch diese Anschuldigung bestreitet der Sänger.

Mit dem Urteil in Créteil endet die zweite Tatsacheninstanz eines Verfahrens, das fast zehn Jahre nach der angezeigten Tat abgeschlossen wurde. Die nun verhängte Freiheitsstrafe liegt vier Jahre über dem Pariser Urteil von 2023.

Quellen

  • Franceinfo
  • Hespress mit Angaben der Agence France-Presse
  • Le Parisien mit Angaben der Agence France-Presse

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).