Ein Vorstoß der französischen Republikaner (Les Républicains, LR) sorgt in Paris für politische Brisanz. Wenige Tage nach dem Tod eines Mannes in Polizeigewahrsam debattiert die Nationalversammlung am 22. Januar 2026 über einen Gesetzentwurf, der Polizeikräften im Einsatz eine sogenannte „Präsumption der Notwehr“ zugestehen will – also eine rechtliche Vermutung, dass der Waffeneinsatz durch die Beamten in Notwehr erfolgte. Was auf den ersten Blick nach juristischer Spitzfindigkeit klingt, ist in Wahrheit ein tiefgreifender Eingriff in das Verhältnis zwischen Staat und Bürger – mit weitreichenden Folgen für Rechtsstaatlichkeit, Gewaltmonopol und gesellschaftliches Vertrauen.
Was der Gesetzentwurf vorsieht
Die von LR-Abgeordneten um Laurent Wauquiez eingebrachte Gesetzesinitiative besteht aus einem einzigen Artikel, der jedoch juristisch höchst bedeutsam ist: Polizisten und Gendarmen – auch im kommunalen Dienst – sollen bei Gebrauch ihrer Dienstwaffe im Rahmen ihrer Aufgaben grundsätzlich als in Notwehr handelnd gelten. Diese Vermutung könnte zwar im Einzelfall durch die Justiz widerlegt werden, doch würde die Beweislast umgekehrt: Nicht mehr der Beamte müsste belegen, dass sein Handeln rechtmäßig war, sondern die Staatsanwaltschaft müsste nachweisen, dass es nicht so war – etwa weil die eingesetzte Gewalt unverhältnismäßig war oder nicht der „unbedingten Notwendigkeit“ entsprach.
Diese Beweislastumkehr stellt eine erhebliche Abweichung von bestehenden strafrechtlichen Grundsätzen dar. Bisher gilt in Frankreich: Wer Gewalt anwendet, muss deren Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit begründen – auch und gerade bei Amtsträgern.
Notwehr im französischen Recht: Ein geregelter Ausnahmefall
Das Konzept der légitime défense ist in Frankreich im Strafgesetzbuch (Code pénal) in den Artikeln 122-5 und 122-6 geregelt. Eine strafbefreiende Notwehrhandlung liegt vor, wenn sich eine Person gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff verteidigt – vorausgesetzt, die Verteidigung ist notwendig und verhältnismäßig. Diese Regelung gilt für jedermann – Polizisten eingeschlossen.
Zudem gibt es zwei gesetzlich definierte Situationen, in denen Notwehr vermutet wird: bei nächtlicher gewaltsamer Hausdurchsuchung sowie bei gewaltsamen Diebstählen. Diese sogenannten présomptions simples gelten jedoch nur unter eng umrissenen Umständen und können vom Gericht widerlegt werden. Eine automatische oder irréfragable (nicht widerlegbare) Vermutung der Notwehr gibt es nicht.
Polizisten dürfen ihre Dienstwaffen nach aktuellem Recht nur unter sehr spezifischen Bedingungen einsetzen, etwa bei Gefahr für Leib und Leben, nach ausdrücklichen Warnungen und im Einklang mit den Artikeln des Sicherheitsgesetzes von 2017 (L. 435‑1 des Code de la sécurité intérieure). Die bestehenden Vorschriften gewähren Beamten also bereits besonderen rechtlichen Schutz – vorausgesetzt, sie halten sich an die gesetzlichen Vorgaben.
Befürworter: „Schutz der Beschützer“
Die LR-Abgeordneten sehen in ihrer Initiative eine Reaktion auf eine aus ihrer Sicht zunehmende Gewalt gegen Sicherheitskräfte und eine „juristische Unsicherheit“, unter der viele Beamte litten. Dass gegen Polizisten automatisch ermittelt werde, sobald ein Bürger durch einen Waffeneinsatz verletzt oder getötet werde, wirke „demoralisierend“ und könne die Einsatzbereitschaft beeinträchtigen.
Unterstützt wird der Vorschlag auch vom Rassemblement National (RN), der bereits 2024 eine ähnliche Gesetzesvorlage eingebracht hatte. Marine Le Pen hatte 2022 die Notwehrvermutung als Teil ihres Präsidentschaftsprogramms propagiert. Auch Polizeigewerkschaften wie „Alliance“ oder „Unsa“ fordern diese Maßnahme seit Jahren. „Ein Polizist darf nicht zum Verdächtigen werden, nur weil er Leben gerettet hat“, lautet ein zentrales Argument.
Innenminister Laurent Nuñez (parteilos, von der Regierung Macron berufen) erklärte, er unterstütze den Vorschlag „persönlich“, auch wenn die Regierung bislang keine offizielle Position bezogen hat.
Kritiker: Gefahr für Rechtsstaat und Vertrauen
Die Kritik am Vorstoß fällt deutlich aus – auch aus den Reihen der Polizei selbst. So warnt der Polizeigewerkschaftsverband „Un1té“, die vorgeschlagene présomption sei eine „leere Formel“, da sie juristisch widerlegbar bleibe. Der sozialistische Abgeordnete Roger Vicot kritisiert, das Gesetz schaffe eine „gefährliche Illusion der Straffreiheit“ und könne das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei weiter untergraben.
Auch innerhalb des Regierungslagers gibt es Vorbehalte. Der Abgeordnete Pierre Cazeneuve (Ensemble) bezeichnete die Regelung als „juristisch verwirrend“ und forderte stattdessen eine gezielte Anpassung des Sicherheitsgesetzes, statt allgemeine Strafrechtsprinzipien aufzuweichen.
Besonders eindringlich fällt die Kritik von Forschern aus. In einem Le Monde-Beitrag argumentieren der Politikwissenschaftler Paul Le Derff und der Ökonom Simon Varaine, dass bereits das 2017 eingeführte erweiterte Waffenrecht zu einer signifikanten Zunahme tödlicher Polizeischüsse geführt habe – insbesondere auf flüchtende Fahrzeuge. Laut ihrer Untersuchung habe sich die Zahl solcher tödlichen Einsätze versechsfacht. Im europäischen Vergleich liege Frankreich heute auf Platz zwei bei polizeilich verursachten Todesfällen pro Kopf.
Politische Erfolgsaussichten: Symbolpolitik mit begrenztem Potenzial
Trotz medialer Aufmerksamkeit und politischer Unterstützung aus dem rechten Lager hat der Gesetzentwurf derzeit nur begrenzte Chancen auf eine Mehrheit. Neben LR und RN signalisierten nur kleinere rechte Gruppen Zustimmung. Das Regierungslager zeigte sich gesprächsbereit, insbesondere was den „Schutz der Einsatzkräfte“ betrifft – doch eine umfassende Beweislastumkehr im Strafrecht scheint für viele Abgeordnete ein zu großer Schritt.
Hinzu kommt ein organisatorisches Hindernis: Die Debatte findet im Rahmen der sogenannten niche parlementaire statt – einem festgelegten Zeitfenster für Oppositionsinitiativen, das um Mitternacht endet. Insgesamt zehn Texte stehen zur Debatte, die Zeit ist knapp.
Was bleibt, ist ein politisches Signal. In einem gesellschaftlichen Klima wachsender Polarisierung, wachsender Gewalt – auch gegen Einsatzkräfte – und sinkenden Vertrauens in staatliche Institutionen liefert der Gesetzentwurf eine symbolisch aufgeladene Botschaft. Doch zwischen Symbolik und Rechtswirklichkeit besteht ein fundamentaler Unterschied. Eine nachhaltige Reform der Polizeiarbeit – inklusive klarer Einsatzstandards, transparenter Ermittlungsverfahren und gestärkter Aus- und Weiterbildung – scheint dringlicher denn je.
Autor: Andreas M. Brucker