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Schweigen, das schmerzt – und klagt: Wenn der Staat für Missbrauch mitverantwortlich sein soll

Ein ehemaliger Schüler der katholischen Privatschule Ozanam in Limoges zieht vor Gericht. Nicht gegen einen Lehrer. Nicht gegen den kirchlichen Träger. Sondern gegen den französischen Staat. Er wirft ihm eine „faute lourde“ vor – eine besonders schwere Pflichtverletzung im Amt. Sein Vorwurf: sexuelle Gewalt, erlitten als Kind, jahrelang – und der Staat? Weggesehen. Oder schlimmer:…

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Ein ehemaliger Schüler der katholischen Privatschule Ozanam in Limoges zieht vor Gericht. Nicht gegen einen Lehrer. Nicht gegen den kirchlichen Träger. Sondern gegen den französischen Staat.

Er wirft ihm eine „faute lourde“ vor – eine besonders schwere Pflichtverletzung im Amt.

Sein Vorwurf: sexuelle Gewalt, erlitten als Kind, jahrelang – und der Staat? Weggesehen. Oder schlimmer: versagt, obwohl er schützen sollte.

Was genau passiert ist

Der Kläger, heute ein erwachsener Mann, beschreibt, wie er zwischen dem neunten und dreizehnten Lebensjahr sexuellen Übergriffen in der École Ozanam ausgesetzt war – einer katholischen Schule, die unter dem Einfluss der Congrégation de Bétharram stand. Namen, Räume, Abläufe: Noch sind die Details in der Öffentlichkeit nicht bekannt. Doch der Vorwurf ist deutlich – und wiegt schwer.

Dabei geht es längst nicht mehr um einen Einzelfall.

Weitere ehemalige Schüler berichten von ähnlichen Erlebnissen. Einige haben Anzeige erstattet, andere halten sich zurück. Aber die Mosaiksteine fügen sich zu einem Bild: Die Schule Ozanam taucht im Kontext der sogenannten „Affaire Bétharram“ auf, einem landesweiten Missbrauchskomplex, der sich über mehrere Jahrzehnte erstreckt – und über mehrere katholische Einrichtungen.

Warum nicht einfach den Täter verklagen?

Weil viele Täter längst tot oder unauffindbar sind. Weil manches verjährt ist. Und weil ein anderer Gedanke in den Vordergrund tritt: Wer hätte verhindern müssen, was geschah?

Der Staat zum Beispiel – über seine Aufsichtsbehörden. Denn auch wenn die Schule privat war: Sie hatte einen Vertrag mit dem Staat. Das heißt, sie unterstand staatlicher Kontrolle. Inspektionen, Genehmigungen, Aufsichtsprotokolle – all das hätte greifen müssen.

Doch tat es das?

Der Kläger sagt: Nein. Und deshalb reichte er beim Verwaltungsgericht von Limoges Klage gegen die französische Republik ein.

Was bedeutet „faute lourde“ eigentlich?

Im französischen Verwaltungsrecht ist die „faute lourde“ mehr als bloßes Fehlverhalten. Sie steht für einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Amts- oder Kontrollpflicht – ein juristischer Koloss, der meist nur dann Anwendung findet, wenn Behörden sich in eklatanter Weise nicht um das kümmerten, was ihre Pflicht gewesen wäre.

Heißt konkret: Der Kläger muss beweisen, dass der Staat über Jahre hinweg Hinweise hatte, oder hätte haben können – und dennoch nicht einschritt.

Dass Inspektionen nichts sahen – oder nicht sehen wollten.

Dass Beschwerden untergingen – oder unterdrückt wurden.

Dass Kinder weinten – und niemand fragte, warum.

Ein Verfahren mit weitreichender Bedeutung

Auch wenn der Fall juristisch noch in den Kinderschuhen steckt, liegt seine politische und gesellschaftliche Sprengkraft auf der Hand.

Denn gelingt dieser Klage der Durchbruch, könnten viele ähnliche folgen. Auch aus anderen Schulen. Auch aus anderen Regionen. Und plötzlich stünde nicht nur der Schutz in Frage, sondern auch das Vertrauen in den staatlichen Bildungsauftrag.

Wird Frankreich dann zum Beklagten in Dutzenden weiteren Fällen?

Oder wird das Verwaltungsgericht eine klare Grenze ziehen zwischen individueller Schuld und staatlichem Versagen?

Nicht nur eine Frage des Geldes

Natürlich geht es auch um Entschädigung. Doch in Wahrheit geht es um mehr. Es geht um Anerkennung. Um Verantwortung. Und um das Recht, sagen zu dürfen: Ich wurde nicht vergessen.

Für viele Betroffene ist ein solcher Schritt – juristisch, psychologisch – ein Kraftakt. Jahre nach dem Geschehen aufzustehen, Namen zu nennen, Orte zu beschreiben, sich selbst in die Arena der Öffentlichkeit zu stellen, verlangt Mut. Und Entschlossenheit.

Der Staat wird sich nun erklären müssen. Ob es Hinweise gab. Was die Schulaufsicht wusste. Wie oft man vor Ort war – und ob irgendetwas auffiel.

Was, wenn er recht hat?

Dann könnte das Verwaltungsgericht dem Staat eine Mitschuld zusprechen. Das wäre mehr als nur ein Urteil – es wäre ein Präzedenzfall. Und ein Signal an viele Betroffene: Auch die Institutionen, die euch hätten schützen sollen, stehen nicht über der Verantwortung.

Noch ist nichts entschieden. Der Staat schweigt vorerst. Die Justiz prüft.

Aber ein erster Schritt ist gemacht.

Und ja, manchmal beginnt so Veränderung.

Von Daniel Ivers

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