Bern – 27.09.2026: Die Schweizer Stimmberechtigten haben die Volksinitiative "Wahrung der schweizerischen Neutralität" mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Nach dem endgültigen Ergebnis stimmten 70,2 Prozent gegen die Vorlage. Sie scheiterte auch am erforderlichen Ständemehr: Kein Kanton sprach sich dafür aus. Getragen worden war die Initiative von der Organisation Pro Schweiz und politischen Kräften aus dem Umfeld der Schweizerischen Volkspartei.
Die Vorlage zielte auf eine engere rechtliche Auslegung der schweizerischen Neutralität. Die dauerhafte und bewaffnete Neutralität sollte ausdrücklich in der Bundesverfassung festgeschrieben werden. Zugleich hätte die Schweiz weder einem Militär- oder Verteidigungsbündnis beitreten noch mit einem solchen Bündnis zusammenarbeiten dürfen. Ausnahmen waren lediglich für den Fall eines direkten Angriffs oder konkreter Vorbereitungen auf einen Angriff gegen die Schweiz vorgesehen.
Besonders weitreichend waren die geplanten Vorschriften für Sanktionen. Der Bund hätte grundsätzlich keine Zwangsmaßnahmen gegen kriegführende Staaten mehr verhängen dürfen. Ausgenommen wären Sanktionen der Vereinten Nationen sowie Maßnahmen gegen deren Umgehung gewesen. Die Initiatoren wollten überdies festschreiben, dass die Schweiz ihre Neutralität für Vermittlungsdienste und die Friedensförderung einsetzt.
Bundesrat und Parlament hatten den Stimmberechtigten empfohlen, die Initiative abzulehnen. Nach ihrer Auffassung sind wesentliche Grundsätze der dauerhaften und bewaffneten Neutralität bereits durch geltendes Recht und die langjährige Staatspraxis gesichert. Eine zusätzliche Festlegung hätte dagegen den Handlungsspielraum der Behörden eingeschränkt, auf Kriege, internationale Krisen und Veränderungen der europäischen Sicherheitsordnung zu reagieren.
Im Abstimmungskampf verwies die Bundesregierung vor allem auf die außenpolitischen Folgen. Die Vorlage hätte die Zusammenarbeit mit Verteidigungsbündnissen stark begrenzt und eigenständige Schweizer Sanktionen erschwert, sofern diese nicht auf Beschlüssen der Vereinten Nationen beruhten. Der Beitritt zu einem militärischen Bündnis ist der dauerhaft neutralen Schweiz schon nach der geltenden Ordnung verwehrt. Offen bleibt dagegen bislang, in welchem Umfang sie mit anderen Staaten kooperiert und sich an international abgestützten Sanktionen beteiligt.
Zur Abstimmung stand somit nicht die Neutralität als solche, sondern deren verbindliche Verschärfung. Die Bundesverfassung verpflichtet Bundesrat und Bundesversammlung bereits dazu, die Neutralität der Schweiz zu wahren. Ihre konkrete Ausgestaltung liegt jedoch weiterhin bei den politischen Institutionen und richtet sich nach der jeweiligen außen- und sicherheitspolitischen Lage. Mit dem klaren Nein bleibt diese Ordnung bestehen; über Sanktionen und internationale Kooperationen kann der Bundesrat weiterhin im Einzelfall entscheiden.
Quellen
- Franceinfo: Schweizer lehnen strengere Neutralität ab
- Der Bundesrat: Neutralitätsinitiative und Abstimmungsinformationen
- Abstimmungsdashboard Schweiz
- SWI swissinfo.ch: endgültiges Abstimmungsergebnis
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).