Politik & Gesellschaft

Sechs Metzger nach E.-coli-Ausbruch in der Aisne beschuldigt

Nach dem E.-coli-Ausbruch im Raum Saint-Quentin mit 32 Erkrankten und einem Todesfall ermittelt die Justiz gegen sechs Metzger.

Saint-Quentin – 26.09.2026: Sechs Metzger sind im Zusammenhang mit dem schweren E.-coli-Ausbruch im Département Aisne im Jahr 2025 förmlich beschuldigt worden. Die Ermittlungen betreffen eine Serie lebensmittelbedingter Infektionen im Raum Saint-Quentin, bei der insgesamt 32 Menschen erkrankten. Ein elfjähriges Mädchen starb am 16. Juni 2025 im Universitätsklinikum Amiens. Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Die Ermittlungsrichter prüfen unter anderem den Verdacht der fahrlässigen Tötung unter erschwerenden Umständen, der fahrlässigen Körperverletzung, der Gefährdung anderer und der besonders schweren Verbrauchertäuschung. Diese Vorwürfe waren bereits Gegenstand der im August 2025 eröffneten gerichtlichen Untersuchung. Die förmliche Beschuldigung ermöglicht weitergehende Ermittlungen, ist aber weder eine Anklage vor Gericht noch ein Schuldspruch.

Die ersten schweren Erkrankungen waren ab dem 12. Juni 2025 in der Agglomeration Saint-Quentin bekannt geworden. Viele Betroffene waren Kinder. Mehrere Erkrankte entwickelten ein hämolytisch-urämisches Syndrom, eine schwere Komplikation bestimmter E.-coli-Infektionen. Sie kann insbesondere die Nieren schädigen und in einzelnen Fällen eine Dialyse notwendig machen. Gesundheitsbehörden und staatliche Kontrollstellen nahmen daraufhin medizinische, epidemiologische und lebensmittelrechtliche Untersuchungen auf.

Zwischen dem 19. und 22. Juni 2025 ließ die Präfektur der Aisne vorsorglich sechs Metzgereien schließen. Grundlage waren Befragungen der Erkrankten und ihrer Familien zu verzehrten Lebensmitteln sowie Untersuchungen in den Betrieben. Nach Angaben der Behörden wurden in Fleischproben und auf Oberflächen mehrerer Geschäfte E.-coli-Bakterien nachgewiesen. Die Schließungen sollten weitere Infektionen verhindern; eine strafrechtliche Verantwortung der Betreiber war damit nicht festgestellt.

Zunächst führte die Staatsanwaltschaft Saint-Quentin das Verfahren. Wegen der Zahl der Geschädigten und der technischen Komplexität gab sie es am 25. Juni 2025 an die für Gesundheitsschutz zuständige Abteilung der Pariser Staatsanwaltschaft ab. Am 7. August wurde eine gerichtliche Untersuchung eröffnet. Seither prüfen Ermittler Lieferketten, Fleischherkunft, Hygieneverfahren und mögliche Übertragungswege.

Der Nachweis von Bakterien in mehreren Geschäften beantwortete noch nicht die Frage nach dem Ursprung der Kontamination. Dafür müssen Laborergebnisse verglichen und die einzelnen Stufen der Liefer- und Verarbeitungskette rekonstruiert werden. Die Ermittlungen beschränken sich deshalb nicht auf die Verkaufsstellen.

Mit der förmlichen Beschuldigung können die Untersuchungsrichter weitere Vernehmungen, Gutachten und Gegenüberstellungen anordnen. Die sechs Metzger haben Anspruch auf anwaltliche Vertretung und Einsicht in die Verfahrensakten. Der Schritt erfolgt mehr als ein Jahr nach dem Ausbruch, bei dem 32 Menschen erkrankten und ein Kind starb.

Quellen

  • Franceinfo
  • Präfektur der Aisne
  • Staatsanwaltschaft Paris

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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