Der Verkauf von Selbsttests außerhalb von Apotheken wurde bis zum 31. Januar durch einen Erlass erlaubt, der am Dienstag, dem 28. Dezember 2021, im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Die Maßnahme war insbesondere von Supermarktketten gefordert worden.
Der Verkauf von Selbsttests zur Erkennung von Covid-19 wurde "ausnahmsweise und bis zum 31. Januar 2022" außerhalb von Apotheken erlaubt, so ein am Dienstag im Amtsblatt veröffentlichter Erlass. Diese Liberalisierung wurde bereits seit dem Frühjahr von Supermärkten gefordert.
Der Verkauf von Antigen-Selbsttests war bislang auf Apotheken beschränkt, die sich für die Beibehaltung des Monopols einsetzten und dies mit ihrer Beratungsfunktion rechtfertigten.
Mehrere Handelsketten hatten im April gefordert, dass sie Selbsttests verkaufen dürfen, und in den letzten Wochen mit der fünften Welle des Coronavirus erneut eine Kampagne gestartet, da sie der Meinung sind, dass diese Tests eine weitere Waffe im Kampf gegen die Ausbreitung des Virus darstellen.
Große Handelsketten, darunter E.Leclerc, Lidl und Intermarché, haben nach eigenen Angaben bereits Selbsttests auf Lager.
Lesen Sie unseren Artikel vom 26. März 2021: Coronavirus: Selbsttests dürfen nun doch nicht in Supermärkten verkauft werden